Gut Recht bedarf oft guter Hilfe

Vermieter Immobilie

Eine Immobilie als Sachwertanlage gehört zu den Klassikern der Vermögensbildung. Gleichgültig, ob als Eigennutzer oder als Vermieter. Doch gerade als Vermieter ist die kurz-, mittel-, und langfristigen Planung existentiell wichtig. 

Während notwendige Sanierungen mit der frühzeitigen Bildung von entsprechenden Rückstellungen noch gut planbar sind, können bereits Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung, die Freigabe einer Kaution oder Kündigung des Mieters wegen angeblicher Mängel für Unannehmlichkeiten im Vermieteralltag sorgen.

Generell läuft man als Vermieter schnell Gefahr, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden. Mieter stellen heute hohe Ansprüche an die gemieteten Objekte. Internetforen sind voll Tipps, aus welchen Gründen und in welcher Höhe eine Mietminderung vorgenommen werden kann. Geld, das Ihrem Kunden zum Begleichen der laufenden Kosten fehlt.

Während es für Eigentümer von Häusern und Wohnungen eine ganze Reihe von Versicherungen gibt, konzentrieren wir uns zunächst auf die Vermieter-Rechtsschutzversicherung. Sie kommt für die Kosten auf, die dem Vermieter beim Anwalt oder vor Gericht entstehen.

Wichtig: Nicht zwangsweise muss der Vermieter-Rechtsschutz beim selben Versicherer sein wie der restliche Rechtsschutz. Oft kann es sinnvoller sein, dies aufgrund der angebotenen Leistungen und möglicher Schäden getrennt zu behandeln.

Die Vermieter-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise wenn

  • der Mieter plötzlich untertaucht und offene Mietforderungen hinterlässt
  • beim Auszug des Mieters Schäden entstehen und Sie Ansprüche einklagen möchten
  • der Mieter wegen angeblicher Mängel fristlos kündigt
  • es Streitigkeiten wegen Umbauarbeiten gibt
  • Sie den Vertrag wegen Eigenbedarf kündigen möchten.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie vom Team der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de oder folgend bei den weiterführenden Links.

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Häusle

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Der Umbau eines Hauses kostet nicht nur Zeit, sondern auch Kraft, Nerven und Geld. Verwandte und Freunde sind günstige Mitarbeiter, die bei einem solchen Vorhaben unter die Arme greifen können.

Damit die Risiken während er Bauphase verringert werden und Sie nicht für eventuell Unfälle der Helfer finanziell gerade stehen müssen jetzt ein Blick auf die Lösungsmöglichkeiten:

1. Bauhelfer-Unfallversicherung

Spätestens 5 Tage nach Beginn der Bauarbeiten sind sämtliche Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG-Bau) anzumelden und es ist für sie eine Bauhelferversicherung abzuschließen. Ob diese bezahlt werden oder freiwillig helfen spielt keine Rolle. Wenn die Meldung ausbleibt, wird ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig. Der Beitrag für diese Unfallversicherung variiert je nach Bundesland. Darüber hinaus macht es Sinn, sich auch über eine private Bauhelfer-Unfallversicherung Gedanken zu machen.

2. HaftpflichtversicherungPrüfen sie ob das Bauvorhaben in Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Wenn nicht empfiehlt es sich eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

3. Bauleistungsversicherung

Mit dieser Versicherung können unvorhersehbare Schäden wie z.B. Schäden durch höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Vandalismus oder Fahrlässigkeit abgesichert werden. Vorsicht ist geboten bei der Dauer des Versicherungsschutzes. Meist endet die Versicherung mit Abschluss des Bauvorhabens. Da Schäden oft später auffallen macht es Sinn eine Nachversicherungszeit nach Abschluss der Bauarbeiten zu vereinbaren.

4. Gebäudeversicherung

Meist sind Gebäude bereits versichert. Sollten Sie ein Haus gekauft haben, dass Sie umbauen möchten, sollten Sie den bestehenden Vertrag nicht ungeprüft übernehmen. Sehr viele Verträge decken nur ein Minimum des empfohlenen Versicherungsschutzes ab um im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Versicherung überhaupt nicht bezahlt. Auch wollten eventuell Wertsteigerungen der Immobilie bei der Versicherung gemeldet werden.5. Rechtsschutzversicherung

Ärger ist bei Bauvorhaben ist meist die bittere Realität. Seien es Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten oder Bauunternehmern. Daher ist bei vielen privaten Rechtsschutzversicherungen ein Bauvorhaben nicht abgesichert. Prüfen Sie daher vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch hilft, wenn Sie im Rahmen von (Um)Bautätigkeiten Hilfe benötigen.