Ist „Unfall“ wirklich „Unfall“?

Unfall

„Es nimmt der Augenblick, was zehn Jahre gegeben“, lautet ein Zitat von Goethe. Daher beschäftigen wir uns heute mit dem Thema Unfall und Unfallrisiko.

Im Hinblick auf die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes wird einmal mehr verdeutlicht, wie vergänglich das Leben ist. Zwar steigt die Anzahl der Verkehrsunfälle, doch der mit Abstand größte Teil aller Unfälle – fast 70% – fallen in den Bereich „Haushalt und Freizeit“.

Aus diesen Zahlen lässt sich klar erkennen, wie wichtig eine entsprechende private Unfallversicherung ist.

unfalstatistik

„Wieso sollte ich zusätzlich eine Unfallversicherung abschließen? Schließlich gibt es doch schon die gesetzliche!“
Der größte Unterschied zwischen den beiden Versicherungen besteht darin, dass die gesetzliche Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung ausschließlich Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle abgedeckt, bzw. Unfälle, die sich auf dem direkten Arbeits-/Heimweg ereignen.

Wie am oberen Schaubild zu sehen ist, ereignen sich die meisten Unfälle (70%) außerhalb des Deckungsbereiches der gesetzlichen Unfallversicherung.

unfalldefinitionBei einer privaten Unfallversicherung sind im Gegensatz zur gesetzlichen primär die finanziellen Folgen durch einen Unfall versichert. Außerdem gilt der Schutz der privaten Unfallversicherung 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens, auch während der Arbeitszeit.

Eine private Unfallversicherung kann verschiedene Leistungen absichern. Beispielsweise eine Invaliditätsleistung, eine Todesfallleistung oder verschiedene Tagegelder.

Selbst nachrechnen können Sie auf unserer Webseite oder rufen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr erfahren möchten: 07181 9854-0

„Schaffa, schaffa, Häusle (um)baua…“

Häusle

5 Punkte auf die Sie versicherungstechnisch achten sollten, wenn Sie Ihr Häusle oder Ihre Wohnung umbauen.

Der Umbau eines Hauses kostet nicht nur Zeit, sondern auch Kraft, Nerven und Geld. Verwandte und Freunde sind günstige Mitarbeiter, die bei einem solchen Vorhaben unter die Arme greifen können.

Damit die Risiken während er Bauphase verringert werden und Sie nicht für eventuell Unfälle der Helfer finanziell gerade stehen müssen jetzt ein Blick auf die Lösungsmöglichkeiten:

1. Bauhelfer-Unfallversicherung

Spätestens 5 Tage nach Beginn der Bauarbeiten sind sämtliche Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG-Bau) anzumelden und es ist für sie eine Bauhelferversicherung abzuschließen. Ob diese bezahlt werden oder freiwillig helfen spielt keine Rolle. Wenn die Meldung ausbleibt, wird ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig. Der Beitrag für diese Unfallversicherung variiert je nach Bundesland. Darüber hinaus macht es Sinn, sich auch über eine private Bauhelfer-Unfallversicherung Gedanken zu machen.

2. HaftpflichtversicherungPrüfen sie ob das Bauvorhaben in Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Wenn nicht empfiehlt es sich eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

3. Bauleistungsversicherung

Mit dieser Versicherung können unvorhersehbare Schäden wie z.B. Schäden durch höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Vandalismus oder Fahrlässigkeit abgesichert werden. Vorsicht ist geboten bei der Dauer des Versicherungsschutzes. Meist endet die Versicherung mit Abschluss des Bauvorhabens. Da Schäden oft später auffallen macht es Sinn eine Nachversicherungszeit nach Abschluss der Bauarbeiten zu vereinbaren.

4. Gebäudeversicherung

Meist sind Gebäude bereits versichert. Sollten Sie ein Haus gekauft haben, dass Sie umbauen möchten, sollten Sie den bestehenden Vertrag nicht ungeprüft übernehmen. Sehr viele Verträge decken nur ein Minimum des empfohlenen Versicherungsschutzes ab um im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Versicherung überhaupt nicht bezahlt. Auch wollten eventuell Wertsteigerungen der Immobilie bei der Versicherung gemeldet werden.5. Rechtsschutzversicherung

Ärger ist bei Bauvorhaben ist meist die bittere Realität. Seien es Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten oder Bauunternehmern. Daher ist bei vielen privaten Rechtsschutzversicherungen ein Bauvorhaben nicht abgesichert. Prüfen Sie daher vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch hilft, wenn Sie im Rahmen von (Um)Bautätigkeiten Hilfe benötigen.

Was fehlt übernimmt doch eh das Amt!

Sozialhilfe

An diesem Argument ist durchaus etwas dran. Nach §61 SGB XII haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe. Doch bevor das Amt bezahlt, müssen Ihre eigenen Mittel und Mittel über die Regelung des Elternunterhalts ausgeschöpft sein.

In der Praxis bedeutet das folgendes. Können Sie die Pflege nicht aus Ihren liquiden Mitteln bezahlen, müssen zuerst Ihr Besitz und Ihr Vermögen zu Geld gemacht werden. Ein Haus ist in diesem Fall sehr schnell weg.

Ist nichts mehr vorhanden, so treten verschiedene Regelungen in Kraft: Zu allererst muss der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner für die Kosten aufkommen. Anschließend sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet untereinander Unterhalt zu gewähren, also Kinder, Eltern, Enkelkinder und Großeltern. (Näheres dazu §§ 1601, 1606 BGB)

Erst wenn all diese Unterhalsmöglichkeiten ausgeschöpft sind springt das Amt ein. Und sollte das Amt vorher schon einspringen, wird es die Kosten für die Pflege von den unterhaltspflichtigen Angehörigen zurückfordern.

Fazit: Wenn Sie selbst nicht für die Deckung Ihrer Pflegekosten sorgen, haften Sie, Ihre Eltern und Ihre Nachkommen mit Ihrem gesamten Vermögen.

So teuer kann Pflege nicht sein!

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Immer mehr Menschen sind sensibilisiert und wissen, dass sie für den Pflegefall vorsorgen sollten. Es gibt aber immer noch einen Teil an Menschen, die das Thema Pflege für sich gedanklich in weite Ferne schieben. Dann heißt es beispielsweise: „Meine Rente ist ausreichend.“

Der deutsche Eckrentner hat Anspruch auf eine gesetzliche Rente von 1.175,78 € (West). Dafür muss er 45 Jahre lang Beiträge in Höhe des Beitrags für ein Durchschnittsgehalt in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.

(Für 2016 wird ein vorläufiges Jahresdurchschnittsgehalt von 36.267 € veranschlagt. Das bedeutet, dass für die Höhe der Rente in unserem Beispiel ein Bruttomonatsgehalt von 3.022,25 € vorhanden ein muss. Sollte es geringer sein, fällt auch die Rente geringer aus.)

Diese 1.175,78 € sind Brutto, was bedeutet, dass davon noch Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgehen. Im genannten Fall würden noch 1.060,57 € übrigbleiben. Monatlich!

Dieser Rente gegenüber stehen die Kosten für die Pflege. Hierzu ein Bild:
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Wie viel Pflege bei Ihnen kostet, können Sie mit Hilfe des BKK Pflegefinder herausfinden.