Im Großen und Ganzen sind die Menschen recht gerne gesund. Sie hören mit dem Rauchen auf, achten bewusster auf Ihre Ernährung und betätigen sich körperlich. Nicht umsonst wurden alleine in 2015 rund 1,07 Mio. Fitnessarmbänder verkauft – Tendenz steigend.
Früher oder später gehört auch der Arztbesuch zur Vorsorge-Untersuchung dazu. Dafür gibt es Krankenzusatzversicherungen um die anfallenden Kosten zu decken. Doch was bringen diese?
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste
Vorsorge-Untersuchungen für Chance auf optimale Behandlung und Gesundheit!
Vorab: Welche Vorsorge-Untersuchungen gibt es eigentlich?
Bei Neugeborenen gibt es die U-Untersuchungen und bei Heranwachsenden die J-Untersuchungen. Damit sollen frühzeitig gesundheitliche Probleme erkannt werden um diesen entgegenzutreten.
Im Erwachsenenalter – also dann, wenn man für sich selbst verantwortlich ist – lässt man es dann meist etwas schleifen, dabei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bereits eine ganze Reihe solcher Untersuchungen. Dennoch ist die Quote der regelmäßigen Krebsvorsorge-Untersuchung eher gering: Bei Frauen ca. 50 Prozent und bei Männern gar unter 20 Prozent.
Weniger bekannte Vorsorge-Untersuchungen (gesetzlich Versicherte erhalten ab 35. alle 2 Jahre einen ausführlichen Gesundheits-Check-Up) werden noch weniger in Anspruch genommen.
Das Bundesgesundheitsministerium listet auf Ihrer Homepage auf, welche Vorsorge-Untersuchungen derzeit von den Kassen getragen werden.
Jetzt zum eigentlichen Thema zurück: Wie steht es da mit Vorsorge-Versicherungen, wo doch scheinbar das meiste von den Kassen bezahlt wird?
Vorsorge-Versicherungen bieten auf die Leistungen der Kassen einen Schutz „On-Top“.
So bieten manche Tarife beispielsweise einen Gesundheitscheck bereits ab dem 18. und nicht erst ab dem 35. Lebensjahr. Andere Tarife steigern die Leistung bei den U-Untersuchungen von Kindern, so werden ausführlichere Untersuchungen der Augen und Ohren sowie zusätzlich auch die U9a und U9b Untersuchungen bezahlt.
Eine Vorsorge-Versicherung liegt preislich zwischen 2 und 15 Euro, je nach Alter. Gesundheitsprüfung gibt es meistens keine und auch Wartezeiten fallen meist weg.
Das Fazit überlassen wir Ihnen. Vorsorge-Versicherungen bieten insbesondere in einer immer gesundheitsbewusteren Gesellschaft eine Möglichkeit auf Nummer sicher zu gehen. Gleichzeitig ist diese natürlich auch mit Kosten verbunden, wenn die Versicherungsleistungen nicht beansprucht werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von Ihrem persönlichen Berater bei der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de


Durch die Insassenunfallversicherung kann man sowohl den Fahrer als auch die Mitfahrer von den finanziellen Folgen unfallbedingter Personenschäden schützen. Die Leistung ist unabhängig vom Verschulden. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine private Unfallversicherung, die jedoch nur bei Unfällen, die beim Lenken, Benutzen, Abstellen oder Be- und Entladen eines Autos passieren, greift. Der Gebrauch des Fahrzeuges muss dazu auch noch rechtmäßig sein. Wenn man also den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder er sich im Rahmen einer Straftat ereignet, besteht kein Versicherungsschutz. Auch auf die Ausschlüsse von Unfällen durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder das Fahren unter Alkoholeinfluss sollte man achten.
Im Gegensatz zur Insassenunfall sichert der Fahrerschutz nur den zum Unfallzeitpunkt berechtigten Fahrer ab. Dieser wird jedoch so abgesichert, wie die Insassen über die KFZ-Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Der Fahrer wird hier also so gestellt, als hätte er als Mitfahrer im Auto gesessen. Die Versicherungssumme orientiert sich in der Regel somit an der Höhe der Personenschäden in der KFZ-Haftpflicht. Der Fahrerschutz kann ebenfalls nur an eine bestehende KFZ-Versicherung angehängt werden. Separat kann dieser nicht vereinbart werden.
Durch die Änderung der schadenersatzrechtlichen Vorschriften vom 01.08.2002 wurde der Opferschutz im Schadensrecht wesentlich verstärkt. Unter anderem wurden die Regelungen zum Schmerzensgeld und auch die Gefährdungshaftung nach StVG geändert. Das Schmerzensgeld kann ohne Rücksicht auf den Haftungsgrund verlangt werden. Geregelt wird dies im
Durch die beschriebene Gesetzesänderung aus dem Jahr 2002 wurde die Insassenunfallversicherung mehr oder weniger bedeutungslos, da die Gefährdungshaftung nun auch für privat beförderte Insassen gilt. Darüber hinaus gibt es viele Überschneidungen im Leistungsbereich mit anderen Versicherungen. So sind die Kosten für Sach- und Personenschden über die KFZ-Haftpflicht des Unfallverursachers abgedeckt. Dies gilt sowohl für fremd- als auch für selbstverschuldete Unfälle. Da die Insassenunfall auch nur bei Unfällen aus dem Gebrauch von versicherten Kraftfahrzeugen leistet ist hier eine eigene private Unfallversicherung weitaus sinnvoller, da diese bei allen Unfällen greift und im Vergleich zur Insassenunfall „günstiger“ ist und auch höhere Versicherungssummen vereinbart werden können. Auch das Argument, dass bei fremdverschuldeten Unfällen im Ausland eine Insassenunfall sinnvoll sein kann, da eventuell die ausländische KFZ-Haftpflicht nicht über eine ausreichende Deckungssumme verfügt, kann man durch den Auslandsschadensschutz im Rahmen der KFZ-Versicherung widerlegen.
Bevor die „Grüne Karte“ im Jahr 1949 eingeführt wurde, mussten Fahrzeughalter an jeder Grenze eine dem Land entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung nachkaufen. Dies fiel somit weg. 1974 wurde das