Gefahr: Frühpensionierung

Pflegeversicherung Frühpensionierung

Vergangene Woche haben wir die Absicherungung von Grundfähigkeiten behandelt. Diese Woche werfen wir einen Blick auf Beamten bzw. Beamtenanwärter, denn der Jahrgang der neuen Beamtenanwärter beginnt bald. Was passiert, wenn bei einem Beamten wegen Dienstunffähigkeit die Frühpensionierung droht?

Beamtenanwärter müssen vorsorgen

Wie jeder Arbeitnehmer oder Auszubildende kann auch ein Beamter bzw. Beamtenanwärter berufsunfähig werden. Allerdings nennt man es hier Dienstunfähig.

Nicht nur die Bezeichnung ist eine andere, auch die Definition unterscheidet sich. Berufsunfähig ist in der Regel, wer seine berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausführen kann.

Bei Beamten dagegen entscheidet der Dienstherr, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Das bedeutet in der Regel, dass der Beamte seinen Dienstpflichten nicht mehr dauerhaft nachkommen kann. Daraufhin wird der Beamte als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt und erhält künftig Bezüge in Höhe des erworbenen Anspruchs. Nach 40 Dienstjahren wären das 70 Prozent des letzten Dienstbezuges und entsprechend weniger, wenn weniger Dienstjahre absolviert wurden. In den ersten fünf Jahren entfällt der Bezug sogar komplett.

Genau hier liegt das Risiko für Beamtenanwärter. Insbesondere in den Vollzugsdiensten scheiden bereits während der ersten Jahre eine große Anzahl an Anwärter aus. Nach dem Ausscheiden bleibt meist nur noch der Gang zum Sozialamt. Daher der Rat an alle Beamten und insbesondere an Beamtenanwärter: Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ab.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie am Ende des Textes oder von Ihrem persönlichen Berater bei der aloga unter 07181 9854-0 und per Email an willkommen@aloga.de.


Mehr zum Thema:

Grundunfähigkeitsversicherung – Wenn nichts anderes möglich ist

Grundunfähigkeitsversicherung

Um problemlos durch den Alltag zu kommen, bedarf es einer ganzen Reihe von Fähigkeiten. Sie müssen Dinge anfassen, vor dem Schreibtisch sitzen, dorthin laufen, Verkehrszeichen sehen, die Kollegen hören usw. Der Verlust bereits nur einer dieser Fähigkeiten schränkt uns spürbar ein. Im Extremfall können wir nicht mehr arbeiten.

Bereits jeder fünfte scheidet vor Rentenbeginn gesundheitlich bedingt aus dem Berufsleben aus. Dies kann immense finanzielle Folgen mit sich ziehen. Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sollte daher eine hohe Priorität im Leben eines jeden darstellen, der Geld verdient. Gerade auch im Blick auf die eher magere Untersetzung, die vom Staat gewährt wird, wenn man tatsächlich berufsunfähig werden sollte. Ohne private Vorsorge wird man daher schnell zum Sozialhilfefall.

Um sich abzusichern stellt der Berufsunfähigkeitsschutz sicherlich die Krönung und erste Wahl dar. Nun hat aber nicht jeder die Chance eine Berufsunfähigkeitsversicheurung abzuschließen – oder nur unter erschwerten Bedingungen.

Gehören Sie einer risikoreicher Berufsgruppen an? Sind Sie vielleicht Sprengmeister, Musiker oder ein anderer Künstler? Oder leiden Sie bereits an Vorerkrankungen? Dann ist es tatsächlich sehr schwierig guten Schutz zum guten Preis zu bekommen. Im „worst case“ werden Sie, wie die Überschrift schon titelte, überhaupt keinen Schutz erhalten.

Auch für diesen Fall gibt es natürlich – wie für nahezu jeden denkbaren Bereich im Leben – eine Möglichkeit der Versicherung: Seit etwa 15 Jahren werden hierzulande sogenannte Grundunfähigkeitsversicherungen angeboten. Das Prinzip ist einfach: Verliert die versicherte Person spezielle elementare Fähigkeiten (z.B. Sehen, Greifen, Laufen, Orientierungssinn, Intellekt,…), erhält dieser eine monatliche Rente.

Faktencheck – Pro und Contra einer Grundunfähigkeitsabsicherung

niedrige monatliche Kosten
einfache Beweisbarkeit und Eindeutigkeit der eingeschränkten Grundfähigkeit
Leistungsauszahlung auch, wenn der Beruf noch ausgeführt werden kann

oftmals keine Berücksichtigung von psychologischen Erkrankungen
Voraussetzung ist der Wegfall der betreffenden Fähigkeit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Grundunfähigkeitsversicherung insbesondere für diejenigen in Frage kommt, die keine adäquate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder deren Grundfähigkeiten stark gefährdet sind. Zusätzlich sollte in jedem Fall an weitere Absicherung gedacht werden!


Mehr zum Thema:

Insassenunfallversicherung? Fahrerschutz? Das ist doch alles Blödsinn…! Oder?

Fahrerschutzversicherung Insassenunfallversicherung


Neben den urpsrünglichen Risiken der KFZ-Versicherung wie Haftpflicht- und Kaskoversicherung bieten viele KFZ-Versicherer die Insassenunfallversicherung oder eine Fahrerschutzversicherung an.

Heute stellen wir uns den Fragen: Wo sind die Unterschiede der beiden KFZ-Zusatzversicherungen? Ist es sinnvoll oder sinnnlos eines dieser Risiken abzusichern oder ist gar eine Absicherung beider Deckungen sinnig?

 


Themenübersicht


Insassenunfallversicherung

 

Durch die Insassenunfallversicherung kann man sowohl den Fahrer als auch die Mitfahrer von den finanziellen Folgen unfallbedingter Personenschäden schützen. Die Leistung ist unabhängig vom Verschulden. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine private Unfallversicherung, die jedoch nur bei Unfällen, die beim Lenken, Benutzen, Abstellen oder Be- und Entladen eines Autos passieren, greift. Der Gebrauch des Fahrzeuges muss dazu auch noch rechtmäßig sein. Wenn man also den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder er sich im Rahmen einer Straftat ereignet, besteht kein Versicherungsschutz. Auch auf die Ausschlüsse von Unfällen durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder das Fahren unter Alkoholeinfluss sollte man achten.

Abschließen kann man die Insassenunfallversicherung nur im Zusammenhang mit einer KFZ-Versicherung. Eine eigenständige Insassenunfallversicherung gibt es nicht. Sie enthält, je nach Versicherer, Leistungen wie eine Invaliditätssumme, eine Todesfallsumme, ein Krankentagegeld und ein Krankenhaustagegeld. Generell gibt es zwei verschiedene Produktvarianten (Platz- und Pauschalsystem), die sich wie folgt unterscheiden:

Platzsystem
  • Jeder einzelne Platz im Fahrzeug kann individuell abgesichert werden.
  • Es kann auch z.B. nur der Fahrer abgesichert werden.

 

Pauschalsystem
  • Eine pauschale Versicherungssumme für alle Insassen.
  • Die Versicherungssumme wird durch die Anzahl der Insassen geteilt.
  • Ab zwei Insassen erhöht sich die Versicherungssumme automatisch um 50%.

 

Auch die Höhe der Versicherungssummen ist je nach Versicherer unterschiedlich. Einige bieten feste Summen, andere einen individuellen Spielraum um die Summe zusammenzustellen. Je nach Versicherungsumfang beläuft sich die Prämie auf etwa 50 bis 120 € im Jahr.


Fahrschutzversicherung

 

Im Gegensatz zur Insassenunfall sichert der Fahrerschutz nur den zum Unfallzeitpunkt berechtigten Fahrer ab. Dieser wird jedoch so abgesichert, wie die Insassen über die KFZ-Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Der Fahrer wird hier also so gestellt, als hätte er als Mitfahrer im Auto gesessen. Die Versicherungssumme orientiert sich in der Regel somit an der Höhe der Personenschäden in der KFZ-Haftpflicht. Der Fahrerschutz kann ebenfalls nur an eine bestehende KFZ-Versicherung angehängt werden. Separat kann dieser nicht vereinbart werden.

Derzeit wird diese Form von einigen Versicherern am Markt angeboten. Wichtig ist, dass auf die Unterschiede der einzelnen Gesellschaften stets geachtet wird. So gilt bei manchen Gesellschaften der Fahrerschutz nur für Fahrer ab dem 23. Lebensjahr, bei anderen wiederum erst am dem 25. Lebensjahr. Wieder andere zahlen dafür kein Schmerzensgeld.

Die Kosten für eine Fahrerschutzversicherung belaufen sich je nach Anbieter auf ca. 20 bis 40 € im Jahr.


Rechtliche Situation

 

Durch die Änderung der schadenersatzrechtlichen Vorschriften vom 01.08.2002 wurde der Opferschutz im Schadensrecht wesentlich verstärkt. Unter anderem wurden die Regelungen zum Schmerzensgeld und auch die Gefährdungshaftung nach StVG geändert. Das Schmerzensgeld kann ohne Rücksicht auf den Haftungsgrund verlangt werden. Geregelt wird dies im § 253 BGB. Somit hat sich der Anspruch auf Schmerzensgeld auch auf die Fälle der sogenannten Gefährdungshaftung ausgedehnt. Nach altem Recht konnte nur die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB einen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen. Nun gilt das Gegenteil. Sämtliche Gesetze welche eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung vorsehen, verweisen auf die allgemeine Vorschrift des § 253 Abs. 2 BGB. Dadurch haben sich auch die sogenannten Gefährdungshaftungtatbestände geändert.

Denn zuvor haftete ein Fahrzeughalter gegenüber den Insassen gemäß § 8a StVG nur, wenn es sich um eine „entgeltliche, geschäftsmäßige Personenbeförderung“ handelte. Nach § 7 Abs. 1 StVG gilt die Gefährdungshaftung nun auch für „private“ Insassen. Während die Gefährdungshaftung bei der gewerblichen Beförderung zwingend ist, kann sie bei der privaten Beförderung durch einen Vertrag zwischen Fahrer und Mitfahrer ausgeschlossen bzw. beschränkt werden. Einen entsprechenden Mustervertrag des ADAC finden Sie hier. Die Gefährdungshaftung des § 7 Abs. 1 StVG betrifft nun auch die Halter von Anhängern. Unterscheidet sich dieser vom Halter des ziehenden Fahrzeugs haften beide Halter gegenüber Verletzten gesamtschuldnerisch.

Nach altem Recht war die Gefährdungshaftung ausgeschlossen, wenn es sich um ein „unabwendbares Ergebnis“ handelte. Der Ausschluss greift nach neuem Recht nur noch bei „höherem Gewalt“.  Damit sind alle seltenen Fälle eines „betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführten Ereignisses“ gemeint. Eine Ölspur oder Gegenstände auf der Straße (wie z.B. auch Wild) sind damit nich mehr ausgeschlossen.


Zusammenfassung

 

Durch die beschriebene Gesetzesänderung aus dem Jahr 2002 wurde die Insassenunfallversicherung mehr oder weniger bedeutungslos, da die Gefährdungshaftung nun auch für privat beförderte Insassen gilt. Darüber hinaus gibt es viele Überschneidungen im Leistungsbereich mit anderen Versicherungen. So sind die Kosten für Sach- und Personenschden über die KFZ-Haftpflicht des Unfallverursachers abgedeckt. Dies gilt sowohl für fremd- als auch für selbstverschuldete Unfälle. Da die Insassenunfall auch nur bei Unfällen aus dem Gebrauch von versicherten Kraftfahrzeugen leistet ist hier eine eigene private Unfallversicherung weitaus sinnvoller, da diese bei allen Unfällen greift und im Vergleich zur Insassenunfall „günstiger“ ist und auch höhere Versicherungssummen vereinbart werden können. Auch das Argument, dass bei fremdverschuldeten Unfällen im Ausland eine Insassenunfall sinnvoll sein kann, da eventuell die ausländische KFZ-Haftpflicht nicht über eine ausreichende Deckungssumme verfügt, kann man durch den Auslandsschadensschutz im Rahmen der KFZ-Versicherung widerlegen.

Die Fahrerschutzversicherung hingegen schließt eine tatsächliche Lücke, da der Fahrer bei einem eigenverschuldeten Unfall keinerlei Leistung aus der KFZ-Haftpflichtversicherug erhält. Hier wird er aber, wie bereits erwähnt, vom Versicherer so gestellt, als hätte er als Insasse im Fahrzeug gesessen und die Fahrerschutzversicherung greift hier auf den Leistungsumfang der KFZ-Haftpflicht bei Personenschäden gegenüber Insassen zurück. Dass gerade der Fahrer des Fahrzeugs einen guten Schutz braucht liegt aud er Hand. Denn zumindest der Fahrer sitzt ja immer im Auto. Bei ca. 70 Prozent aller verletzten Fahrzeuginsassen bei Verkehrsunfällen handelt es sich um den Fahrer. Doch auch hier macht eine private Unfallversicherung möglicherweise mehr Sinn.


Mehr zum Thema:

Urlaub auf vier Rädern – KFZ-Versicherungsschutz im Ausland

Auto-Versicherung Grüne Karte
Bereits in den 1960er Jahren war die Urlaubsfahrt mit dem Auto eine beliebte Alternative zu den damals noch recht teuren Flugreisen. Heute denkt man anders: Durch die Öffnung der Grenzen und die moderne Technik der Navigationsgeräte, Routenplaner usw. wird das Reisen mit dem Auto noch einfacher und nach 50 Jaren fortschreitender Automobiltechnik natürlich auch immer komfortabler mit einem Hauch Freiheit.

Wenn Sie sich bei der Planung der Urlaubsfahrt auch Ihren Versicherungsschutz betrachteten und sich z.B. über das Internet weiter informieren werden Sie früher oder später auf die „Grüne Karte“ stoßen.

Was hat es mit der „Grünen Karte“ auf sich?

Die „Grüne Karte“, offiziell „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, ist Bestand eines überwiegend europäischen Systems und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen. Sie wird gewöhnlich vom Versicherer bei Sendung der Police mitgeschickt.

Bevor die „Grüne Karte“ im Jahr 1949 eingeführt wurde, mussten Fahrzeughalter an jeder Grenze eine dem Land entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung nachkaufen. Dies fiel somit weg. 1974 wurde das Kennzeichenabkommen geschlossen, nach dem in Ländern die das Abkommen unterschrieben hatten, keine „Grüne Karte“ mehr erforderlich war.

Das Mitführen der „Grünen Karte“ kann aber auch heute noch nützlich sein. Am besten führen Sie auch noch eine Kopie mit, die Sie dem Unfallgegner aushändigen können, sowie den Europäischen Unfallbericht. Der Aufwand ist nicht erwähnenswert, doch der Nutzen im Schadenfall kann groß sein!

Ist „Unfall“ wirklich „Unfall“?

Unfall

„Es nimmt der Augenblick, was zehn Jahre gegeben“, lautet ein Zitat von Goethe. Daher beschäftigen wir uns heute mit dem Thema Unfall und Unfallrisiko.

Im Hinblick auf die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes wird einmal mehr verdeutlicht, wie vergänglich das Leben ist. Zwar steigt die Anzahl der Verkehrsunfälle, doch der mit Abstand größte Teil aller Unfälle – fast 70% – fallen in den Bereich „Haushalt und Freizeit“.

Aus diesen Zahlen lässt sich klar erkennen, wie wichtig eine entsprechende private Unfallversicherung ist.

unfalstatistik

„Wieso sollte ich zusätzlich eine Unfallversicherung abschließen? Schließlich gibt es doch schon die gesetzliche!“
Der größte Unterschied zwischen den beiden Versicherungen besteht darin, dass die gesetzliche Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung ausschließlich Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle abgedeckt, bzw. Unfälle, die sich auf dem direkten Arbeits-/Heimweg ereignen.

Wie am oberen Schaubild zu sehen ist, ereignen sich die meisten Unfälle (70%) außerhalb des Deckungsbereiches der gesetzlichen Unfallversicherung.

unfalldefinitionBei einer privaten Unfallversicherung sind im Gegensatz zur gesetzlichen primär die finanziellen Folgen durch einen Unfall versichert. Außerdem gilt der Schutz der privaten Unfallversicherung 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens, auch während der Arbeitszeit.

Eine private Unfallversicherung kann verschiedene Leistungen absichern. Beispielsweise eine Invaliditätsleistung, eine Todesfallleistung oder verschiedene Tagegelder.

Selbst nachrechnen können Sie auf unserer Webseite oder rufen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr erfahren möchten: 07181 9854-0

„Schaffa, schaffa, Häusle (um)baua…“

Häusle

5 Punkte auf die Sie versicherungstechnisch achten sollten, wenn Sie Ihr Häusle oder Ihre Wohnung umbauen.

Der Umbau eines Hauses kostet nicht nur Zeit, sondern auch Kraft, Nerven und Geld. Verwandte und Freunde sind günstige Mitarbeiter, die bei einem solchen Vorhaben unter die Arme greifen können.

Damit die Risiken während er Bauphase verringert werden und Sie nicht für eventuell Unfälle der Helfer finanziell gerade stehen müssen jetzt ein Blick auf die Lösungsmöglichkeiten:

1. Bauhelfer-Unfallversicherung

Spätestens 5 Tage nach Beginn der Bauarbeiten sind sämtliche Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG-Bau) anzumelden und es ist für sie eine Bauhelferversicherung abzuschließen. Ob diese bezahlt werden oder freiwillig helfen spielt keine Rolle. Wenn die Meldung ausbleibt, wird ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig. Der Beitrag für diese Unfallversicherung variiert je nach Bundesland. Darüber hinaus macht es Sinn, sich auch über eine private Bauhelfer-Unfallversicherung Gedanken zu machen.

2. HaftpflichtversicherungPrüfen sie ob das Bauvorhaben in Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Wenn nicht empfiehlt es sich eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

3. Bauleistungsversicherung

Mit dieser Versicherung können unvorhersehbare Schäden wie z.B. Schäden durch höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Vandalismus oder Fahrlässigkeit abgesichert werden. Vorsicht ist geboten bei der Dauer des Versicherungsschutzes. Meist endet die Versicherung mit Abschluss des Bauvorhabens. Da Schäden oft später auffallen macht es Sinn eine Nachversicherungszeit nach Abschluss der Bauarbeiten zu vereinbaren.

4. Gebäudeversicherung

Meist sind Gebäude bereits versichert. Sollten Sie ein Haus gekauft haben, dass Sie umbauen möchten, sollten Sie den bestehenden Vertrag nicht ungeprüft übernehmen. Sehr viele Verträge decken nur ein Minimum des empfohlenen Versicherungsschutzes ab um im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Versicherung überhaupt nicht bezahlt. Auch wollten eventuell Wertsteigerungen der Immobilie bei der Versicherung gemeldet werden.5. Rechtsschutzversicherung

Ärger ist bei Bauvorhaben ist meist die bittere Realität. Seien es Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten oder Bauunternehmern. Daher ist bei vielen privaten Rechtsschutzversicherungen ein Bauvorhaben nicht abgesichert. Prüfen Sie daher vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch hilft, wenn Sie im Rahmen von (Um)Bautätigkeiten Hilfe benötigen.

Was fehlt übernimmt doch eh das Amt!

Sozialhilfe

An diesem Argument ist durchaus etwas dran. Nach §61 SGB XII haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe. Doch bevor das Amt bezahlt, müssen Ihre eigenen Mittel und Mittel über die Regelung des Elternunterhalts ausgeschöpft sein.

In der Praxis bedeutet das folgendes. Können Sie die Pflege nicht aus Ihren liquiden Mitteln bezahlen, müssen zuerst Ihr Besitz und Ihr Vermögen zu Geld gemacht werden. Ein Haus ist in diesem Fall sehr schnell weg.

Ist nichts mehr vorhanden, so treten verschiedene Regelungen in Kraft: Zu allererst muss der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner für die Kosten aufkommen. Anschließend sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet untereinander Unterhalt zu gewähren, also Kinder, Eltern, Enkelkinder und Großeltern. (Näheres dazu §§ 1601, 1606 BGB)

Erst wenn all diese Unterhalsmöglichkeiten ausgeschöpft sind springt das Amt ein. Und sollte das Amt vorher schon einspringen, wird es die Kosten für die Pflege von den unterhaltspflichtigen Angehörigen zurückfordern.

Fazit: Wenn Sie selbst nicht für die Deckung Ihrer Pflegekosten sorgen, haften Sie, Ihre Eltern und Ihre Nachkommen mit Ihrem gesamten Vermögen.

So teuer kann Pflege nicht sein!

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Immer mehr Menschen sind sensibilisiert und wissen, dass sie für den Pflegefall vorsorgen sollten. Es gibt aber immer noch einen Teil an Menschen, die das Thema Pflege für sich gedanklich in weite Ferne schieben. Dann heißt es beispielsweise: „Meine Rente ist ausreichend.“

Der deutsche Eckrentner hat Anspruch auf eine gesetzliche Rente von 1.175,78 € (West). Dafür muss er 45 Jahre lang Beiträge in Höhe des Beitrags für ein Durchschnittsgehalt in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.

(Für 2016 wird ein vorläufiges Jahresdurchschnittsgehalt von 36.267 € veranschlagt. Das bedeutet, dass für die Höhe der Rente in unserem Beispiel ein Bruttomonatsgehalt von 3.022,25 € vorhanden ein muss. Sollte es geringer sein, fällt auch die Rente geringer aus.)

Diese 1.175,78 € sind Brutto, was bedeutet, dass davon noch Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgehen. Im genannten Fall würden noch 1.060,57 € übrigbleiben. Monatlich!

Dieser Rente gegenüber stehen die Kosten für die Pflege. Hierzu ein Bild:
kosten-pflege580x

Wie viel Pflege bei Ihnen kostet, können Sie mit Hilfe des BKK Pflegefinder herausfinden.

1,2 Milliarden Euro

Schaden

1,2 Milliarden Euro! Das ist die Summe, auf die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorläufig den entstandenen Schaden durch die Sturmtiefs „Elvira“ und „Friederike“ schätzen. Mehr dazu erfahren Sie im heutigen Artikel.


 

Jüngste Unwetter kosten 1,2 Mrd. Euro

Die Szenen, die sich dieses Jahr bisher in Deutschland abspielten waren dramatisch: Anhaltender Starkregen entwurzelte Bäume, überschwemmte Innenstädte, seichte „Bächla“ wurden zu reißenden Strömen, Autos wurden mitgerissen und wohl tausende Häuser können aufgrund von Einsturzgefahr überhaupt nicht mehr bewohnt werden. Wir haben schnell reagiert und ihnen die Notfallrufnummern der Versicherer genannt, damit Sie möglichst schnell Hilfe erhalten.

high-water-876580_640

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) hat es nun gewagt eine erste Schätzung über die mögliche Höhe der Schäden durch die Sturmtiefs „Elvira“ und „Friederike“ anzustellen: 1,2 Milliarden Euro. Der Präsident des GDV, Herr Alexander Erdland sagte bezogen auf diese Zahl: „Noch nie haben Unwetter mit heftigen Regenfällen innerhalb so kurzer Zeit so hohe Schäden verursacht“.

Das besonders traurige an dieser Statistik ist, dass in dieser Zahl nur die Fälle enthalten sind, die auch Entschädigungszahlungen erhalten haben. Bundesweit sind gerade einmal 40 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland gegen Unwetterschäden versichert, obwohl mehr als 99% der Häuser gegen Hochwasser oder Starkregen versicherbar sind.

Nach Expertenmeinung werden die Schäden durch Überschwemmung und Hochwasser in den nächsten Jahrzehnten noch weiter steigen. Bis zum Ende des Jahrhunderts gehen die Experten sogar von einer Verdopplung wenn nicht gar einer Verdreifachung der Schäden aus.

Wenn Sie mehr erfahren möchten oder sich unsicher sind, ob Sie mit Ihrem Vertrag richtig abgesichert sind, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Per Telefon: 07181 9854-0

Per E-Mail: willkommen@aloga.de

Reiseversicherung und chronische Erkrankung: Auf was ist zu achten?

Urlaub Auslandskrankenversicherung Reiosegepäckversicherung Reiseversicherung

Diabetes oder Rheuma sorgen schon im Alltag für Erschwernis. Wenn es dann um das Thema Urlaub geht, trifft man schnell auf einige Hindernisse und Fallstricke.Gerade für chronisch kranke Menschen ist es häufig schwieriger, ihre Urlaubsreise abzusichern. Das Problem: Vorhersehbare Krankheiten sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Bianca Boss vom Bund der Versicherten erzählt mehr dazu.Bei der aloga haben wir in der Produktauswahl bereits darauf geachtet, Produkte anzubieten, die auch bei chronischen Erkrankungen leisten.

Hier geht es zur Produktauswahl: Reise-Versicherungen