Oldtimer und Youngtimer

Oldtimer und Youngtimer

In letzter Zeit spürt man wieder einen anhaltenden Trend zur Nostalgie. Vieles ist wieder etwas mehr „retro“. Die Verkaufszahlen für die Schallplatten steigen, immer mehr Möbel werden aus „richtigem“ Holz gebaut und auch auf den Straßen zeigen sie sich, die letzten Überlebenden ihrer Art: Oldtimer und Youngtimer.

Sie stellen eine willkommene Abwechslung im Alltag und ein Stück weit Erinnerung an die eigene Jugend dar. Erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Wagen? Es wäre sicherlich schön wieder so einen zu haben. Für wenig tausen Euro bekommen Sie sicher ein gutes Exemplar. Wenn Sie sich mit einem BMW 635 CSi Ihren Jugendtraum erfüllen möchten, müssen Sie auch hierfür nicht wohlhabend sein.

Wegen der Marktpreise und der immer noch sehr guten Ersatzteilversorgung sind besonders Youngtimer ein sehr bezahlbares Hobby. Grundsätzlich steht die Zulassung mit H-Kennzeichen offen, wenn der Wagen ein Alter von 30 Jahren erreicht hat. Dies beschränkt die jährliche Steuer auch ohne Kat auf angenehme 198 Euro. Dieser Steuersatz ist pauschal und für alle „H-Fahrzeuge“ identisch. Somit ist auch Versicherungsschutz äußerst preiswert erhältlich. Für Haftpflicht und Vollkasko für z.B. einen Opel Ascona B zahlen Sie je nach Anbieter um 200 Euro im Jahr! Frei von Schadenfreiheitsklassen bleibt der Beitrag grundsätzlich von Jahr zu Jahr gleich.  Einige Anbieter von Old- und Youngtimerversicherungen verlangen ein Gutachten sogar erst dann, wenn der Wagen einen höheren fünfstelligen Wert hat. Das macht es für Sie noch unkomplizierter und einfacher.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie Ihr versicherungstechnischer Einstieg in dieses schöne Hobby aussehen kann.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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Überspannungsschäden oftmals nicht mitversichert

Überspannungsschäden

Diese Woche erwarten uns in Deutschland wieder Höchsttemperaturen bis zu 35 Grad. Jedoch kann dies auch seine Schattenseiten haben. Besonders dann, wenn die feucht warme Luft nach oben steigt und sich wieder abkühlt. Der Himmel zieht sich dann nämlich zusammen und es fängt an zu blitzen und zu krachen.

Überwiegend in der heißen Sommerzeit kommt es statisch gesehen häufiger zu Gewittern. Teilweise bringen diese böse Überraschungen für den Verbraucher mit sich: Alleine im letzten Jahr regulierten die deutschen Sachversicherer über 300.000 Blitz- und Überspannungsschäden. Haushalts- und Elektrogeräte werden dadurch oftmals beschädigt. Doch ob ein solcher Schaden versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Überwiegend in Altverträgen der Wohngebäude- und Hausratversicherungen wird häufig der Zusatz „Überspannungsschäden“ vermisst.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen: Prüfen Sie in Ihren Policen, ob Schäden bei Überspannung versichert sind. Darüber hinaus sollten Sie schauen, in welcher Höhe die Schäden versichert sind. Außerdem lohnt sich in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Versicherungssumme!

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Auch Gesellschafter-Geschäftsführer haften privat

Geschäftsführer Mitarbeiter Ausland

Viele  Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland sind ausschließlich inhabergeführt. Die GmbHs werden im Normalfall hauptsächlich dafür gegründet, dass die persönliche Haftung des Selbstständigen außen vor ist. Laut § 13 Abs. 2 GmbH-Gesetz ist die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Jedoch kommt hier die Frage auf: Wie ist die Haftung im Innerverhältnis geregelt?

„Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entsprechenden Schaden.“ Das besagt § 43 Abs. 2 GmbH. Als eigenständige juristische Person kann die Gesellschaft also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Das Gesetz kennt keine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Rechtsprechung in den letzten Jahren tendiert stark dazu, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für z.B. einen Forderungsfall war. Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird.

Im schlimmsten Fall muss sich ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen und dieser wird selbstverständlich alle Möglichkeiten ausnutzen, an die nötigen Finanzmittel zu kommen. Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann somit dahin sein. Diese Problematik ist vielen Gesellschafter-Geschäftsführern nicht bewusst!  Für einen solchen Fall kann eine D & O Versicherung („Directors & Officers“) die Rettung sein. Dieser Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen den Geschäftsführer besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme ggf. dafür auf. Damit bleibt bei ausreichend hoher Versicherungssumme das Privatvermögen verschont.

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Nachversicherungsgarantien nutzen

Nachversicherungsgarantien

Bei Versicherungen handelt man meist wie bei Autos. Denn irgendwann mal orientiert man sich am eigenen Bedarf und legt sich einen entsprechenden fahrbaren Untersatz bzw. Schutz zu. Jedoch bleibt das Leben eines Menschen nur in den seltensten Fällen über Jahrzehnte frei von Veränderungen.

Die Veränderungen am Bedarf oder Anspruch an Absicherung und Fahrzeug können durch viele verschiedene Ereignisse geschehen. Ein Smart mit drei Kindern wird beispielsweise einfach zu klein sein und daher muss man etwas ändern. Ganz ähnlich ist es mit Versicherungen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, in regelmäßigen Abständen jeglichen Schutz zu überprüfen. Dabei können wir Ihnen selbstverständlich helfen.

Besonders Einkommensabsicherungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenversorgung werden zunächst meist so abgeschlossen, dass sie für die aktuelle Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses passen. Heirat, Kind, Immobilienerwerb,… – und schon genügt die ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Denn diese kann nicht mehr alle Verpflichtungen abdecken und das gewohnte Leben weiterhin ermöglichen. Beim Todesfallschutz wird oft zunächst für die Absicherung der Familie abgeschlossen. Doch, wenn später die Absicherung einer Immobilienfinanzierung hinzukommt, verzichten viele auf zusätzlichen Schutz. Lediglich mit einer bezahlten Immobile ist es für die Angehörigen dabei eben nicht getan.

Versicherungen bieten Ihnen in aller Regel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, Ihre Absicherung zu bestimmten Lebensereignissen, wie z.B. Heirat, Kind, Haus und Karrieresprung, zumindest innerhalb bestimmter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Es gibt solche Möglichkeiten vereinzelt auch bei der Risikolebensversicherung.

Diese wertvollen Möglichkeiten sollten Sie nicht verschenken. Wir schauen sehr gerne für Sie nach, welche Nachversicherung bei Ihrem nächsten Lebensereignis möglich ist. Auf diese Weise ist bereits alles in der Zukunft gut und Sie haben bereits jetzt schon umfassend vorgesorgt.

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Im Frühjahr beginnt die Zeckenzeit

Zeckenzeit

Wie wir alle bereits schon wissen hat im Frühjahr die Zeckenzeit begonnen. Schon seit vielen Jahren sorgen die kleinen Plagegeister als potentielle Überträger von Krankheiten für Schrecken. Besonders schlimm ist die Ausbreitung der Auwaldzecke in Deutschland. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit auf eine Infektion.

Einen wirklich zuverlässigen Schutz vor Zecken gibt es nicht. Die einzig ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion ist daher ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren. Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Zecken lauern überall: in Hecken, in Büschen, im Gras und selbst in der Stadt leben sie. Vor allem für Kinder kann es ernste gesundheitliche Konsequenzen haben, wenn die Zecke sie erwischt.

Sie können zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung vorsorgen, indem Sie eine Unfallversicherung abschließen. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen und deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Dabei sollten Sie ausdrücklich auf das Kleingedruckte achten, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch bei Namen. Oftmals ist von Insektenstichen und/oder Insektenbissen die Rede. Die Zecke allerdings ist kein Insekt, sondern ein Spinnentier (Arachnid). Daraus folgt, dass es keinen entsprechenden Versicherungsschutz gibt.

Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Allerdings beißt die Zecke nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher, da sie die Haut erst aufritzt und dann sticht. Infolgedessen ist dies wieder ein weiterer guter Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Lediglich bei korrekter Definition der Infektionsursache (inklusive des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher sein, dass die böse Überraschung im Schadensfall ausbleibt. Für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst sollten Sie hier kein unnötiges Risiko eingehen. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene.

Wir überprüfen gerne Ihren bereits bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Falls Sie noch ungeschützt sind, zeigen wir Ihnen gerne, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.

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Mitarbeiter im Ausland einsetzen

Geschäftsführer Mitarbeiter Ausland

In unserer zunehmend globalisierten Welt ist es mittlerweile alles andere als außergewöhnlich, dass Mitarbeiter für eine befristete Zeit im Ausland eingesetzt werden. Beispielsweise kommen Facharbeiter in anderen Ländern bei Montagearbeiten zum Einsatz. „Made in Germany“ wird immer noch von Menschen gemacht. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch die Frage: Wie ist  die Haftungssituation?

Es kann bei der Betriebshaftpflicht bereits Einschränkungen in der Leistung geben, wenn man mal den Versicherungsaspekt bei einer Mitarbeiterentsendung  betrachtet.  Daher sollten Sie uns bitte rechtzeitig vor einer Entsendung kontaktieren. Wir prüfen gerne für Sie, ob eventuell Lücken auftreten und können diese vorzeitig schließen.

Den Krankenversicherungsschutz Ihres Mitarbeiters sollten Sie auch unbedingt beachten, denn laut Gesetz steht dem Arbeitnehmer bei einem Einsatz im Ausland eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber zu. Gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers besteht außerdem noch ein Erstattungsanspruch, da im Ausland oft deutlich höhere Behandlungskosten auftreten. Sie als Arbeitgeber würden Sie demnach auf respektablen Restkosten sitzen bleiben. Im Normalfall decken vorhandene Auslandskrankenversicherungen Ihrer Arbeitnehmer nur Urlaubsreisen.

Daher empfehlen wir Ihnen eine spezielle Krankenversicherung abzuschließen. So sichern Sie sich mit kleiner Prämie gegen möglicherweise hohe Forderungen ab.

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Haftung von Vereinsvorständen

Haftung

In den Vorstand eines Vereines gewählt zu werden zeugt davon aus, dass einem die anderen Mitglieder ein hohes Maß an Vertrauen entgegen bringen. Darauf können Sie schon ein wenig stolz sein. Sind Sie sich jedoch darüber bewusst, welches hohe Risiko der Haftung Sie mit dem Amt übernehmen?

Die meisten Betroffenen sind meistens  erstaunt, wenn man sie auf das Thema anspricht. Auch bei Vorständen, die ihre Position bereits seit vielen Jahren vertreten. Machen Sie als Vorstandsmitglied beispielsweise einen Fehler, der Ihrem Verein einen Vermögensschaden zufügt, haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen dafür. Der im Jahr 2009 eingeführte § 31a BGB ist Basis dieser Haftung.

Laut diesem Paragrafen werden Sie bei grob fahrlässigen Fehlern dem Verein gegenüber schadenersatzpflichtig. Das kann der Fall sein, wenn Sie Abbuchungen zu oberflächlich ko9ntrollieren und somit ein Kassenfehlbetrag zustande kommt. Oder wenn Sie überhöhte Rechnungen ohne Prüfung zahlen. Außerdem können Sie zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Sie vergessen Fördermittel zu beantragen oder die Gemeinnützigkeit verloren geht.

Wegen der oben genannten Gründe empfehlen wir immer zur normalen Haftpflicht eine D & O Versicherung für den Verein abzuschließen. Diese schützt die gesamte Vorstandschaft vor der Haftungsfalle und erstattet möglicherweise die Schuldensumme an den Verein.

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Diese Versicherungsbeiträge können Sie von der Steuer absetzen

Steuern

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Viele Beiträge, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben. Heute mehr darüber.

Ende Mai läuft für viele Arbeitnehmer die Frist ab, zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss. Sind Sie schon so weit Ihre Steuererklärung für 2016 nächste Woche einzureichen? Glück denen, die eine Fristverlängerung beantragt haben, denn jene werden am langen Wochenende nicht wie wild Ihre Lohnzettel, Rechnungen und Quittungen zusammensuchen um dann des Nächtens Stunden vor dem PC zu sitzen und alles in die Steuerformulare eintragen.

Viele Beiträge, die Sie bezahlen, können Sie auch in der Steuererklärung angeben, denn der Fiskus beteiligt sich an vielen Kosten, unter anderem für Versicherungen.

Altersvorsorgeaufwendung

Kosten für die Basisabsicherung in der Altersvorsorge können Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Zu dieser Basisabsicherung zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu den jeweiligen berufsständigen Versorgungswerken, sowie die Basis-Rente (umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet). Der maximal abzugsfähige Betrag ist dabei auf 18.669 Euro begrenzt (verdoppelt für Ehepaare).

Riester-Rente

Die Riester-Rente bietet ebenfalls Steuervorteile, doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie diese zum Tragen kommen (direkt oder indirekt). Das Schöne ist, dass Sie sich als Steuerpflichtiger nicht um die Details kümmern müssen, sondern lediglich den Bogen Anlage AV auszufüllen haben.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Auch andere Ausgaben, die Vorsorgecharakter haben, können steuerlich geltent gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden können noch mit angegeben werden. Natürlich gibt es auch hier meist Höchstbeitrage, die in den meisten Fällen durch die Kranken- und Pflegeversicherung bereits erreicht werden. Ihre Aufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Berufliche Versicherungen

Der Eine oder Andere von Ihnen mag vielleicht auch eine rein berufliche Versicherung haben, z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten gelten gemacht werden (Anlage N).

 

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Skuriler Haftpflichtschaden

Haftpflichtschaden Autoversicherung

Ein 53 Jahre alter Mann und seine 14-jährige Tochter hatten vor einigen Wochen in Altomünster einen skurilen Haftpflichtschadensfall. Bei einer gemeinsamen Ausfahrt mit dem Cabrio haben die beiden eine unglücklliche Begegnung mit einem Landwirt gehabt.

Bei schönem Wetter waren der Cabrio-Fahrer und seine Tochter mit offenem Verdeck unterwegs. Der ihnen entgegenkommende Landwirt musste einem parkendem Auto ausweichen. Dabei geriet seine stinkende Fracht in Wallung und die Gülle schwappte in das Cabrio.

Die Insassen des Cabrios wurden nicht verletzt. Sie waren lediglich „gebräunt und brauchten eine Dusche“, meinte ein Sprecher der Polizei. Der Deckel des Güllefasses war nicht ordnungsgemäß verschlossen gewesen. Somit sei der Unfall nun ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Landwirts.

Immer mehr Fotovoltaikanlagenhersteller gehen pleite!

Fotovoltaikanlagenhersteller

Die „fetten Jahre“ für Fotovoltaikhersteller sind vorbei. Von 2012 auf 2013 ging das Auftragsvolumen der Branche um fast 50% zurück – Tendenz weiter fallend. Einer der Gründe liegt hierzulande in der sinkenden Förderung, die eine Investition in die eigene Anlage zunehmend unattraktiver macht. Der stetige Preisverfall der Anlagen trägt dazu bei, dass Hersteller sich schwertun, noch Geld damit zu verdienen.   

Und nun wieder die Frage: Was hat das mit Ihnen zu tun? Wenn Sie keine Fotovoltaikanlage haben und auch sonst nicht viel davon halten ersteinmal überhaupt nichts. Anders sieht es aus, wenn Sie vielleicht selbst eine geförderte Anlage auf dem Dach haben.

Werden Komponenten einer Fotovoltaikanlage nicht mehr serienmäßig gefertigt, erstatten Fotovoltaikversicherungen regelmäßig nur den Zeitwert der defekten Komponente. Das ist der Kaufpreis abzüglich von Alter, Gebrauch und Abnutzung, also so gut wie nichts.

Meist wird dieser Betrag bei weitem nicht ausreichen um das defekte Teil in Einzelfertigung wieder herstellen zu lassen. Somit bleibt Ihnen nur die Wahl Ihre Fotovoltaikanlage außer Betrieb zu setzen oder deren Wirtschaftlichkeit aufzugeben.

Die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Branche hat also „durch die Hintertüre“ Lücken in Ihren Versicherungsschutz gerissen. Doch glücklicherweise gibt es auch Versicherer, die die Mehrkosten in den oben beschrieben Fällen auch tragen. (Genauer gesagt gibt es bei manchen Versicherern Premiumtarife. Spartarife zahlen auch bei diesen Versicherern nur den Zeitwert.)

Sprechen Sie mit uns und wir können gemeinsam prüfen, ob Ihr aktueller Versicherer den Branchenentwicklungen gerecht wird oder nicht. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


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