Hundebesitzer haften generell für ihre Vierbeiner

Hundebesitzer

Hundebesitzer haften generell für ihre Hunde in jedem Fall, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Grund dafür ist die Gefährdungshaftung. Anders wie bei Vögeln und Katzen, sind Hunde nicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Daher benötigen Hunde eine eigene Versicherung.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie als Herrchen in unbegrenzter Höhe. Demzufolge ist die Tierhalterhaftpflicht für jeden Hundebesitzer ein Muss. Wie Sie bereits wissen sollten, können die Folgen eines Hundebisses fatal sein. Die Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt aber auch bei Sachschäden auf.

Wenn Sie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen, sind Sie als Versicherungsnehmer als Tierhalter versichert. Allerdings müssen Sie bedenken, dass jeder Hund, der zur Familie gehört, versichert werden muss. Falls Sie sich einen neuen Hund anschaffen sollten, ist dieser üblicherweise für einen Monat mitversichert. Danach sollten Sie den Hund der Versicherung melden. Der Beitrag, den Sie für Ihren Hund zahlen kann sich von anderen Hunden unterscheiden. Bei der Beitragshöhe spielt die Rasse, die Anzahl der Hunde und ob ihr Hund eventuell ein Kampfhund ist eine Rolle.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadenseratzansprüche gerechtfertigt sind. Folglich überprüft die Versicherung, ob Sie bei dem Schaden überhaupt verpflichtet sind zu leisten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was Sie nach einem schweren Unfall, einem Schlaganfall oder bei lebensgefährlichen Verletzungen an Behandlungen wünschen bzw. nicht möchten? Dann sollten Sie darüber mit Ihrer Familie reden. Bei der Patientenverfügung gibt es einige Dinge, auf die Sie achten sollten.

Die Patientenverfügung soll Klarheit über den Willen des Patienten bringen. Aber es kann schwer sein mit einem kühlen Kopf Extremsituationen durchzuspielen. Trotzdem ist es äußerst wichtig, dass  man seine Patientenverfügung so genau wie möglich formuliert. Aussagen wie „Im Falle eines schweren Dauerschadens des Gehirns, wünsche ich keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ oder „Ich wünsche keine Schläuche an mir.“ Diese Sätze könnten problematisch werden, da sie für die Ärzte zu ungenau sind. Außerdem weiß der Arzt dann nicht, ob Sie mit intensivmedizinische lebenserhaltende Maßnahmen generell oder nur für bestimmte Situationen ablehnen. Sie müssen konkreter auf die Belegungssituationen und Maßnahmen eingehen, die vorzunehmen oder zu unterlassen sind.

Es sind aktuell circa 260 unterschiedliche Muster-Patientenverfügungen im Umlauf. Bedenklich ist nur, ob sie alle den medizinischen und juristischen Ansprüchen gerecht werden. Daher sollten Sie dies überprüfen lassen. Zusätzlich ist es ratsam, möglichst viele Regelbeispiele zu nennen, damit im Ernstfall keine Missverständnisse auftreten.

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Veränderungen immer im Voraus mitteilen

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Wir als Versicherungsmakler sind als einzige alleine im Auftrag des Kunden verpflichtet. Um Ihren Betrieb auch im Fall einer überraschenden, länger anhaltenden Erkrankung bzw. Genesungsphase funktionsfähig zu halten, empfehlen wir mit einer Unternehmensvollmacht vorzusorgen. Hierbei können wir Ihnen helfen. Damit wir Ihnen bei allen Angelegenheiten behilflich sein können, ist es notwendig, dass Sie uns Veränderungen zeitnah mitteilen.

Es ist unsere Pflicht Versicherungslösungen für Sie zu finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns bitte daher immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert. Beispielsweise sollten Sie uns Bescheid geben, wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen, Ihr Jahresumsatz steigt, Sie neue Betriebseinrichtung anschaffen, Sie einen weiteren Standort beziehen, Sie bauen, Sie die Rechtsform wechseln, Sie Ihr Angebot um neue Dienstleistungen erweitern, etc. Diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies schon im Vorfeld mitteilen.

Demnach können Sie uns dabei helfen, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Versicherungsschutz zur Verfügung.

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Obliegenheitsverletzungen

Obliegenheitsverletzungen

Wussten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer vor und bei Eintritt eines Versicherungsfalls verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen haben? Dazu gehört beispielsweise die Anzeige gefahrerhöhender Umstände beim Versicherer. Das ist in den Bedingungen eines Vertrages unmissverständlich geregelt. Das Problem dabei: Vielen Kunden ist es nicht klar und sie sehen mitunter nicht, dass sie dagegen verstoßen.

Diese Ungewissheit ist schlecht, denn der Versicherer hat auch hier ein grundsätzliches Recht zur Leistungskürzung im Schadensfall. Hier schafft ein Beispiel Klarheit: Eine kleine Buchhandlung ist in einer Gewerbeimmobilie untergebracht. Im Laufe der Jahre eröffnet in der ersten Etage ein Rock-Club, der nur nachts geöffnet hat und somit keinen anderen Gewerbetreibenden stört. Durch einen Kurzschluss kommt es im Club zu einem Brand, der auch auf die Buchhandlung übergreift und den Warenbestand zerstört. Der Versicherer verweigert die Leistung, da unterlassen wurde, den Versicherer vom Einzug des Clubs als gefahrerhöhenden Umstand zu berichten. Dem Ladenbesitzer hatte gar nicht daran gedacht, dass von dem Club ein erhöhtes Risiko ausging.

Die Risiko-Eischätzung von Versicherungen basiert auf Schadensstatistiken. Die Einschätzung von Kunden dagegen auf der eigenen Erfahrung. Beide Seiten sind verständlich. Damit keine Probleme entstehen und die Versicherungen im Schadensfall kundenfreundlich reagieren können, schränken einige Versicherer ihr Recht auf Leistungskürzung bei Verstoß gegen Obliegenheiten stark ein.

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Betriebliche Altersversicherung

Betriebliche

Es ist sehr schwierig geworden geeignete Fachkräfte zu finden. Ein weiteres Problem in vielen Firmen ist die Last hoher Krankenbestände. Wussten Sie, dass die betriebliche Krankenversicherung ein recht gutes und neues Mittel ist, Sie als Arbeitgeber attraktiv zu machen?

Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitsgeber zu entscheiden. Dies kann auch dazu führen, dass die Mitarbeiter trotz anderer Angebote dem alten Arbeitgeber treu bleiben.

Es handelt sich hierbei um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die teilweise auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Das hängt von dem Versicherungsunternehmen, Tarif und Ihrer Mitarbeiterzahl ab. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellung kalkuliert sind, fallen die Beiträge relativ niedrig aus.
Mit sehr überschaubarem Aufwand können Sie Ihre Mitarbeiter so zum Beispiel in den Genuss privatärztlicher Leistungen bringen. Das führt zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand, da man üblicherweise eine bessere medizinische Versorgung erhält. Auf diese Weise können Sie die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig halten.

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Die Saison der Mofas beginnt

Mofas

Im März beginnt traditionell wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder. Diese dürfen mit Versicherungszeichen bewegt werden. Aus dem Straßenverkehr waren sie diesmal wegen des milden Winters nicht komplett verschwunden, aber jetzt geht es erst richtig los. Damit Sie sorglos in den Frühling düsen können, gibt es noch einige Dinge zu beachten.

Die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch schwarz. Wenn Sie nun aber mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs sind, genießen Sie kein Versicherungsschutz. Abgesehen davon verstoßen Sie damit gleichzeitig gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Falls Sie erwischt werden, müssen Sie mit einem Strafverfahren rechnen. Die Strafe kann ein Bußgeld oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sein. Außerdem kann auch ein Führerscheinentzug für circa drei Monate drohen. Demnach bahnt sich viel Ärger und Stress an, den Sie sich ersparen können.

Inzwischen berücksichtigt der größte Teil der Versicherer in der Prämienfindung auch das Alter der Fahrer. Dabei sollte man nicht schummeln, da sonst mindestens eine Vertragsstrafe droht!

Bitte beachten Sie, dass andere Fahrzeuge (z.B. eBikes, Buggys…), die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind.

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Pflegevorsorge für die ganze Familie treffen

Veränderungen Pflegevorsorge Pflege

Nun zum Jahreswechsel griff die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes. Die Pflege ist ein Thema, das jeden von uns betrifft. Das geht nicht nur ältere Menschen etwas an, da sich die Regierung auch mit dem Problem befasst und versucht es mit Reformen in den Griff zu bekommen.

Damit die Situation im Pflegefall nicht zur finanziellen Bruchlandung für Sie wird, sollten Sie sich mit dem eher unerfreulichen Thema befassen. Es geht um das Thema Pflegevorsorge. Wenn Sie sich jetzt schon für Ihren eigenen Pflegefall kümmern, ersparen Sie sich und Ihrer Familie später mal viel Ärger. Wieso?

Mittlerweile zahlen Sie für einen Platz im Pflegeheim mit dem Pflegegrad 2 eine Eigenbeteiligung von circa 1.600 Euro. Der Betrag kann sich von Heim zu Heim unterscheiden. Einen kleinen Teil des Betrages können Sie sicherlich aus Ihrer Altersrente bezahlen. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass Sie so eine hohe Nettorente erhalten. Das bedeutet, dass Sie das Geld anders bezahlen müssen. Sie müssen Vermögenswerte verkaufen oder – wie in den meisten Fällen – müssen Ihre Kinder Unterhalt für Sie zahlen.

Wenn Sie frühzeitig an Ihre Zukunft denken und Vorsorge schaffen, müssen Sie sich später darüber keine Gedanken mehr machen.
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Richtig abgesichert gegen Elementarschäden

Elementarschäden Überschwemmung

In den nächsten Jahren wird die Absicherung Ihres Hab und Guts immer wichtiger. Denn Naturgewalten, wie beispielsweise Überschwemmungen, können jeden treffen. Die Kraft der Natur kann sehr zerstörerisch sein. Mit der richtigen Wohngebäude- und Hausratsversicherung sind Sie dagegen abgesichert.

Zu den Elementarschäden gehören Starkregen/ Überschwemmung, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/ Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Wenn Sie eine Wohngebäude- und Hausratsversicherung abschließen, sind Sie gegen diese Schadensursachen abgesichert.

Die Kosten, die bei einer Überschwemmung entstehen, können sehr hoch sein. Addiert man den Sachschaden, Aufräum-, Reinigungs- und Beseitigungskosten zusammen, sind diese Kosten sehr schnell fünfstellig. Außerdem kann es sogar sein, dass Ihr Haus gar nicht mehr zu retten ist und deshalb abgerissen werden muss.

Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus und sichern Sie sich richtig dagegen ab.

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Auslandskrankenversicherung

Urlaub Auslandskrankenversicherung Reiosegepäckversicherung Reiseversicherung

Wenn Sie sich schon mal im Urlaub im Ausland verletzt haben oder krank geworden sind und dadurch auf ärztliche Hilfe angewiesen waren, wissen Sie, dass eine Auslandskrankenversicherung äußerst wichtig ist. Dabei gibt es viele Sachen, die Sie vielleicht noch gar nicht wissen.

Viele von Ihnen glauben fälschlicherweise, dass man bei Auslandsaufenthalten bereits durch die gesetzliche Krankenkasse versichert ist. Das stimmt leider nicht so ganz. Denn nur innerhalb der „Schengener Staaten“ übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Es besteht daher kein Versicherungsschutz außerhalb dieser Länder. Daher benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Aber auch, wenn man Urlaub innerhalb der „Schengener Staaten“ macht, ist ein guter Krankenversicherungsschutz aus folgenden Gründen unentbehrlich.

Sie müssen beispielsweise für dieselbe Behandlung im Ausland, für die es in Deutschland festgelegte Standardsätze gibt, mehr Geld bezahlen. Die Abrechnung erfolgt dann nach den deutschen Sätzen und ist dadurch sehr teuer.

Gewisse Krankheiten oder Verletzungen können im Ausland nicht angemessen behandelt werden. In so einem Fall gibt es ein Krankenrücktransport nach Deutschland. Die entstehenden Kosten werden weder innerhalb noch außerhalb Europas von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
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Fasching – Was Sie beachten sollten

Fasching

Es wieder so weit: Die Faschingszeit steht vor der Tür. Konfetti fliegt, Bonbons regnen, Musik wummert durch die Straßen. Der Höhepunkt der fünften Jahreszeit steht bevor. Doch genau jetzt sollten Sie sich über eine Privathaftpflichtversicherung Gedanken machen, da eben auch an Fasching viel passieren kann.

Wenn Sie beim Faschingsumzug eine andere Person zu Fall bringen, so dass sich diese schwer verletzt, kann das schlimme Folgen haben. Die Person könnte sich so schwer verletzen, dass sie auf eine lebenslange Rente angewiesen ist. Sie als Verursacher müssten die entstehenden Kosten dafür tragen.

Um das zu vermeiden gibt es die Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die kompletten Kosten, die Sie verursacht haben. Außerdem kommt die Versicherung auch für Sachschäden auf, wenn Sie beispielsweise das hochwertige Kostüm eines anderen ruinieren oder stark verschmutzen.

Sinnvoll ist auch eine Unfallversicherung. Damit können Narren sich selbst  absichern. Es könnte passieren, dass sie durch einen Unfall dauerhaft invalide werden, beispielsweise infolge des Rangelns um die besten Plätze beim Karnevalsumzug.

Sprechen Sie mit uns über die Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de