Reisegepäckversicherung

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Nehmen wir mal an Sie kommen im Urlaub an – aber Ihr Reisegepäck ist abhanden gekommen. Der Urlaub ist ruiniert, Sie sind gestresst und Sie bleiben auf vielen Kosten sitzen. Damit Sie sich diese schlimme Situation ersparen können, sollten Sie sich über eine Reisegepäckversicherung Gedanken machen.

Letzte Woche haben wir darüber berichtet, welche Versicherungen es gibt, falls man eine Reise nicht antreten kann oder auch frühzeitig abreisen muss. Es war von der Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung die Rede.

Nun gibt es aber noch viele weitere Versicherungen, die von größter Bedeutung sind, wenn es um das Thema Reisen geht.

Was ist, wenn ihr Gepäck verloren geht, zerstört oder beschädigt wird? Wer kommt für die entstandenen Kosten auf? Beim Nachdenken an diese Frage schwindet die Urlaubsfreude allmählich. Damit Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen, ist eineReisegepäckversicherung von Vorteil.

Diese erstattet Ihnen die Kosten bis zur vereinbarten Höchstgrenze, die durch Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks entstehen können. Daher kommt die Versicherung auch für Aufwendungen auf, falls Ihr Gepäck verspätet am Urlaubsort eintrifft. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Reisegepäck aufgeben oder mitgeführt haben.

Mit der Reisegepäckversicherung brauchen Sie sich in Zukunft keine Sorgen mehr machen!

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Weil immer etwas dazwischen kommen kann

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Sind Sie auch schon urlaubsreif? Bei den momentanen winterlichen Temperaturen will man wieder in Sonne und am Strand die Seele baumeln lassen. Damit Sie sorgenfrei in Ihren wohlverdienten Urlaub starten können, ist ein Versicherungsschutz unerlässlich.

Kaum wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt, wird man mit dem unangenehmen Winterwetter in Deutschland konfrontiert. Bei grauem Himmel, Nieselregen und Temperaturen um den Gefrierpunkt will man schnell wieder zurück in die Sonne. Vor allem nachdem man in dem Arbeitsalltag drinnen ist, fängt man an von der letzten Reise zu träumen. Geleitet vom Fernweh, plant man schon den nächsten Sommerurlaub.

Bereit für den Urlaub – Ihre Versicherung auch?

Dabei ist nicht nur die richtige Wahl des Hotels und Fluges von Bedeutung. Der Versicherungsschutz sollte niemals vergessen werden. Außerdem ist es wichtig, selbst aktiv zu werden und nicht alles dem Reisebüro zu überlassen.

Eine Reiserücktritts-/abbruchversicherung ist in allen Fällen von Vorteil. Bei einer Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Verspätungen im Nah- und Fernverkehr oder gar einer plötzlichen Erkrankung können Sie Ihre Reise verständlicherweise nicht antreten. Es gilt: Je später die Reise storniert wird, desto höher fallen die Kosten aus. Die Versicherung bewahrt Sie vor dem Stress und den immensen Kosten.

Zusätzlich erstatten die Reiseabbruchversicherung Ihnen die Kosten, die durch eine vorzeitige oder verspätete Rückreise anfallen. Das kann durch eine plötzlich eintretende Krankheit oder durch Krankheit oder Tod eines Angehörigen der Fall sein. Zu den Kosten zählen zusätzlich entstandene Hotelkosten, Umbuchungsgebühren oder sonsige Kosten.

Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Winterzeit ist Unfallzeit

Unfallzeit

Viele von Ihnen gehen wahrscheinlich gerne Skifahren oder Snowboarden. Jedoch bringen viele winterliche Freizeitaktivitäten einige Gefahren mit sich. Diese kann man leicht mit einem Unfallversicherungsschutz versichern lassen. Damit haben Sie eine Sorge weniger.

Im Winter nutzt man die Zeit, um Freizeitaktivitäten nachzugehen. Schnee und Glätte sorgen dabei jedoch im Straßenverkehr für Probleme und verursachen auch für Fußgänger Beeinträchtigungen. Es wäre also sinnvoll, sich genau jetzt im Winter Gedanken über einen Unfallversicherungsschutz zu machen.

Ein wichtiges Thema, über das es sich lohnt Gedanken zu machen, ist die Absicherung von Bergungskosten.

Unter Bergungskosten versteht man die Aufwendungen, die bei einem Unfall durch die Maßnahmen zur Rettung des Verunglückten entstehen. Die Kosten ergeben sich durch Rettungsdienste, beispielsweise durch den Einsatz von Suchhunden oder Bergungsarbeiten. Eine Suchaktion im Schneegebiet kann mehrere Tage dauern. Da können Sie sich die hohe Summe an Bergungskosten selbst vorstellen.

Die Bergungskosten sind bei einigen Versicherungsgesellschaften beitragsfrei in derprivaten Unfallversicherung mitversichert. Jedoch überwiegen die Gesellschaften, bei denen die Bergungskosten als eine zusätzliche Leistung zur privaten Unfallversicherung berechnet wird. Diese können gegen einen Mehrbetrag mitversichert werden. Vor allem für diejenigen, die gerne Wandern, Skifahren oder Segeln gehen, machen die Bergungskosten Sinn.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter der  Telefonnummer 07181 98540 erreichen. Oder Sie schauen auf unserer Website willkommen@aloga.de vorbei.


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„Woll mr se reilassa?“

Fasching

Fasching und Karneval steht vor der Tür. In einem Monat ist es wieder so weit: Das alljährliche Treiben der Narren verwandelt wieder zahlreiche Städte in ganz Deutschland in eine Hochburg voller guter Laune. Prunksitzen, Büttenabende und Bälle gehören zur fünften Jahreszeit wie das Amen in die Kirche. Auch wenn es noch so lustig zugeht, brauch auch Fasching und Karneval den richtigen Versicherungsschutz.

Wo gehobelt wird…

Wie in so vielen Fällen existieren auch bei den diversen Karnevalsaktivitäten aufgrund der großen Anzahl an Teilnehmern eine Vielzahl an Risiken, Verletzungen und sonstigen unangenehmen Zwischenfällen, die kaum alle aufzuzählen sind. Häufig kippt die Stimmung bei beschädigten Autos oder alkoholbedingten Stürzen. Im schlimmsten Fall erreichen Personenschäden die Millionen, vor allem, wenn lange Klinikaufenthalte folgen.

Wer haftet in diesen Fällen? Oft ist der Veranstalter derjenige, der für den Schaden gerade stehen muss. Und da fängt es an kompiziert zu werden. Denn zu Fasching trägt eine solche Veranstaltung meist kein alleiniger Verein oder eine geschlossene Gruppe aus, daher lässt sich pauschal sagen, dass die Betriebs- oder Vereinshaftpflicht in diesem Fall nicht leistet.

Eine andere Lösung muss für den Veranstalter her, wenn er nicht auf den möglichen Kosten sitzen bleiben möchte: Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Und da jede Veranstaltung sehr unterschiedlich ist, kann dieser Schutz ganz individuell an die Veranstaltung angepasst werden. Daher informieren wir Sie auch bereits jetzt, denn beispielsweise die Garderobe, Tribünen oder besondere Gegebenheiten werden nur dann versichert, wenn Sie das für Ihre Veranstaltung möchten.

Sprechen Sie mit uns über die Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Richtige Absicherung in der Ausbildung

Ausbildung

Ein Auszubildender darf maximal vier Monate Probezeit haben – die sind jetzt um! Zumindest für die nächsten zweieinhalb bzw. drei Jahre ist sein Weg recht klar vorgegeben: Ausbildung erfolgreich abschließen! Und die meisten schaffen das auch. Jedenfalls ist das Ende der Probezeit doch ein sehr schöner Anlass, spätestens jetzt als Azubi (oder dessen Eltern) darüber nachzudenken, was man in Sachen Absicherung machen könnte oder sollte.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man gar nicht früh genug starten. Laut Statistik werden über 40% der Arbeitnehmer vor Erreichen des Regelrentenalters berufsunfähig und können ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Bei Auszubildenden kann eine Berufsunfähigkeit doppelt schwer wiegen. Denn ist die fünfjährige Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, werden hieraus im Ernstfall auch keine Leistungen erbracht.
Durch den meist guten Gesundheitszustand  und das junge Eintrittsalter kann die Absicherung der Fähigkeit einen Beruf auszuüben meist zu relativ günstigen Prämien umgesetzt werden – auch bei vielen handwerklichen Berufen!
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir für Sie unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de erreichbar.

 

Altersvorsorge

Je früher man dieses Thema angeht, desto besser. In jungen Jahren muss man noch deutlich weniger Geld für ein gewünschtes Sparziel ausgeben, als mit einem höheren Eintrittsalter. Möchte man beispielsweise bis zur Rente 60.000 Euro sparen, dann müsste ein 17-jähriger jeden Monat 100 Euro auf die Seite legen. Ein 30-jähriger bereits 135 Euro und ein 40-jähriger 185 Euro. Nimmt man an, dass für das gesparte Geld noch Zinsen (2,5% p.a.) bezahlt werden, reichen dem 17-jährigen bereit 50 Euro monatlich.

Wie und wo ein Auszubildender oder vielleicht auch die Eltern des Auszubildenden sein Geld spart, kann je nach Persönlichkeitstyp, Lebenszielen und aktuellen Begebenheiten ganz unterschiedliche sein. Nicht immer ist ein Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung das geeignete Mittel um seine Zeile zu erreichen. Ob eine in Aussicht gestellte Förderung unter dem Strich die gewünschten Ergebnisse erzielt sollte regelmäßig hinterfragt werden.

Sprechen Sie uns einfach an unter 07181 9854-0 oder schreiben Sie eine Mail an willkommen@aloga.de.

 

Hausratversicherung

Mit Beginn einer Ausbildung steht für viele Berufsanfänger auch der Umzug in eine neue Stadt an. Bei vielen Versicherern ist der Hausrat des Auszubildenden noch über die Außenversicherung mitversichert, wenn der Versicherer die neue Wohnsituation noch nicht als eigenen Hausstand wertet. Zur Sicherheit sollten Sie aber dennoch auf Ihren Versicherer zugehen und eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie aktuelle Versicherer aufaloga24.de vergleichen. Wählen Sie im Detailcheck „Außenversicherung“ (und andere Details, die Ihnen wichtig sind) aus um sicher zu sein, dass diese auch im Vertrag enthalten ist.

Achtung: Oft gilt die Außenversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum und es ist eine geringere Summe versichert. Soll die Wohnung länger als 3 Monate versichert sein, sollten Sie darüber nachdenken, eine eigenständige Versicherung abzuschließen.

 


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Der erste Schnee ist schon fast wieder weg

Winter

Weihnachten und Silvester war wieder schön mild, aber jetzt ist der Winter da. Temperaturen um und unter dem Gefrierpunkt bringen Gefahren und Pflichten mit sich. Heute geht es darum, auf was Sie achten können, um ohne Schaden durch die kalte Zeit zu kommen.

Selbstredend ist jedem bekannt, dass im Winter das Auto nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden darf. Auch andere Pflichten, wie der Schneeräumdienst sind allgemein bekannt. Zu diesen Pflichten kommen allerdings auch noch einige Handlungsempfehlungen hinzu um einen möglichen Schaden oder Verwarnungsgelder zu vermeiden. Mehr dazu im heutigen Blogpost. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir für Sie unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de erreichbar.

 

1. Winterreifenpflicht

Wer noch mit Sommerreifen fährt und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte aufgrund der Sommerreifen der Verkehr behindert werden fallen sogar 20 Euro Bußgeld extra an. Bei einer Verkehrsgefährdung oder gar einem Unfall steigt das Bußgeld noch weiter.

Hinzu kommt, dass möglicherweise die Kfz-Versicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht bezahlt und nur manche Kaskotarifen regulierten wenigstens den verursachten Haftpflichtschaden.

Sind Schneeketten vorgeschrieben, dann sollten auch bei Allradfahrzeugen wenigstens auf einer Antriebsachse Schneeketten aufgezogen werden, denn sonst droht auch hier ein Verwarnungsgeld.

 

2. Weitere Pflichten rund ums Auto

Wer bei Minustemperaturen ohne Frostschutzmittel unterwegs ist oder die Schreiben nicht ordentlich frei kratzt, läuft Gefahr, dass Bußgelder ab 10 Euro fällig werden. Zum ordentlich frei kratzen gehören auch Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten.

Ein verschneites Kennzeichen dagegen kostet nur 5 Euro, während die wohl bekannteste „Wintersünde“, das warmlaufen lassen des Motors und Heizen des Innenraumes, 10 Euro kostet.

Auch ein Schneedach auf dem Auto sollten entfernt werden, denn hierfür werden sogar 25 Euro fällig.

 

 3. Räumdienst und Winterunfälle

Es gehört zu den Pflichten von Hausbewohner, Gehtwege von Eis und Schnee zu befreien. Informieren Sie sich, für welche Flächen Sie zuständig sind, denn manchmal sind auch für vermeindlich öffentliche Flächen, wie Bushaltestellen, die Anwohner und nicht die Stadtwerke zuständig. Den Winterdienst haben nicht nur Hauseigentümer zu übernehmen, denn üblicherweise haben diese die Räumpflichten im Mietvertrag an die Mieter abgegeben.

Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus, für den Sie die Räumfpflicht haben und verletzt sich dabei auch noch, so können auf Sie Schadensersatzansprüche zukommen. Ohne eine passende Haftpflichtversicherung kann das sehr teuer werden.

Passende Haftpflichtversicherungen finden Sie auf aloga24.de.

Als Streumittel werden übrigens umweltverträgliche Stoffe wie Kalkstein, Sand oder Quarz empfohlen.

 

 4. Wasserrohre absperren

Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann so leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden, wenn später aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in das Haus fließt.

In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten. Gerade in Baden Württemberg haben viele Hausbesitzer noch ältere Verträge der Württembergischen Gebäudeversicherung (heute Sparkassen Versicherung), die keinen Versicherungsschutz bei Schäden an und durch Leitungswasserrohre haben.

Passende Wohngebäude- und Hausratversicherungen finden Sie auf aloga24.de.


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Mehr als Fachwerk! – Wenn Denkmäler auf Versicherung treffen

Denkmäler

In Deutschland gibt es rund eine Million Denkmäler. Diese Zahl schließt Einzeldenkmäler, städtebauliche Ensembles und Quartiere mit ein. Nachstehend haben wir Fragen aufgegriffen, wie ein Denkmal definiert wird, welche Unterschiede zu beachten sind und auf was bei Gebäudeversicherungen geachtet werden sollte.

Der größte Anteil der denkmalgeschützten Anlagen in Deutschland fällt auf den Süden. Ca. 200.000 dieser Anlagen sind in Bayern und Baden-Württemberg zu finden. Doch wie definiert sich ein Denkmal? Und was gibt es für Besonderheiten? Daher jetzt einige Definitionen (die sich komplizierter Lesen, als sie eigentlich sind).

Was ist ein Einzeldenkmal?

Ein Einzeldenkmal (Baudenkmal) ist eine bauliche Anlage, an deren Erhalt aufgrund z. B. einer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen, volkskundlichen oder technischen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht und die entweder durch Verwaltungsakt oder kraft Gesetzes Denkmaleigenschaft erlangt hat. Auch die Umgebung eines Einzeldenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, darf nicht so verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden (denkmalschutzrechtlicher Umgebungsschutz).

Was ist ein Ensemble?

Unter Ensemble versteht man eine Gruppe baulicher Anlagen wie z.B. historische Stadt- und Ortskerne, Straßenzüge, Plätze und Gebäudegruppen, bei der nicht jede einzelne Anlage selbst Baudenkmal sein muss, die aber als Ganzes ein Denkmal darstellen.

Teile des Ensembles können eigenständige Baudenkmäler mit besonderer Ausstattung sein. Der Ensembleschutz zielt auf die Denkmal- und Erhaltungswürdigkeit ganzer Orts-, Platz- und Straßenbilder ab. Der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz gilt für Ensembles ebenfalls.

Was müssen Eigentümer beachten?

Eigentümer einer als Einzeldenkmal geschützten Immobilie müssen sämtliche Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und genehmigen lassen.

Das gilt sowohl für Arbeiten im Inneren des Gebäudes als auch an der Außenfassade und am Dach. Unterliegt die Immobilie ausschließlich dem Ensembleschutz, sind nur Baumaßnahmen genehmigungspflichtig, die das Äußere des Gebäudes betreffen.

Zu beachten ist ebenfalls, dass nach einem Brandschaden die Denkmalschutzbehörde vorschreiben kann, wie der Wiederaufbau zu erfolgen hat. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer, weshalb auch die Gesellschaften höhere Versicherungssummen ansetzen bzw. Zuschläge erheben.

Was muss bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz beachtet werden?

Grundsätzlich muss man sagen, dass das Risiko fast immer mit einem Mehraufwand bei der Suche nach einem geeigneten Versicherungsschutz verbunden ist. Die meisten Versicherer benötigen hierfür weitere Unterlagen (spezielle Fragebögen/Fotos) und dann gibt es natürlich auch Gesellschaften die solche Gebäude gar nicht absichern.

Aus diesen Gründen ist es gerade für die Absicherung von denkmalgeschützen Objekten sinnvoll einen Partner an der Seite zu haben, der Ihnen hilft die richtigen Fragen zu stellen. Denn gerade Mehrkosten durch behördliche Auflagen können dem stolzen Besitzer einer wunderschönen, denkmalgeschützen Immobilie die Sorgenfalten auf die Stirn treiben.


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Safety First – Absicherung vom Bankschließfach

Bankschließfach

Wer wertvolle Sammlerstücke, Gold, Schmuck, wichtige Papiere oder große Mengen an Bargeld in seinem Besitz hat, dem stellt sich nicht selten die Frage nach einer sicheren Verwahrungsmöglichkeit. Ein Bankschließfach scheint die unkomplizierteste Lösung zu sein.

Im Falle einer Überschwemmung, eines Brandes oder eines Bankraubs ist jedoch der Inhalt von Schließfächern nicht automatisch versichert.

Wenn es um den Versicherungsschutz für ein Bankschließfach geht, so unterscheiden sich die
einzelnen Kreditinstitute sehr stark voneinander. Manche vermieten die Schließfächer inklusive Versicherung, bei anderen wiederum können Kunden den Schutz extra hinzubuchen oder einen Grundschutz gegen Aufpreis aufstocken.

Abhilfe kann eine gute Hausratversicherung schaffen, denn in vielen leistungsstarken Hausratversicherungen ist ein Schließfach bei einer Bank mitversichert.

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Auf unserem transparenten Versicherungs-Vergleichs-Portal aloga24.de gibt es die Möglichkeit nach Tarifen zu Filtern, die auch Wertsachen in Bankschließfächern mitversichern.

ABER VORSICHT: Nur TOP-Tarife versichern Bankschließfächer bis zu vollen Versicherungssumme (z.B. „Einfach-Besser“ von der Haftpflichtkasse Darmstadt). Viele günstige Versicherungstarife versichern z.B. nur 20% oder 50% Ihrer Versicherungssumme.
Nutzen Sie diesen beispielhaften aloga 1-Klick-Vergleich um sich die Unterschiede in einzelnen Tarifen selbst anzuschauen:

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Ergänzendes:

Aus einem Online-Artikel von Focus:

„Die Ausgeraubten sind entsetzt. Mehrere Volksbankkunden beteuerten gegenüber FOCUS, sie hätten den brisanten Passus im Kleingedruckten des Vertrags nicht gekannt. Sie seien fest davon ausgegangen, dass ihre Einlagen im Safe geschützt sind und dass die Bank bei Schadensfällen wie Feuer, Überschwemmung oder Einbruch haftet.“

Hätten diese Kunden eine Hausratversicherung mit Top-Konditionen gehabt, wäre es egal gewesen, ob sie den Passus im Kleingedruckten der Bank gelesen hätten oder nicht.

 


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Pflegeversicherung im Wandel

Pflegeversicherung Frühpensionierung

Zum 01.01.2017 tritt die neue Pflegereform in Kraft: Die Pflegestärkungsgesetze. Mehr darüber, was das genau für Sie bedeutet und ob der gesetzliche Schutz künftig ausreichend ist erfahren sie heute.

Bis ins hohe Alter selbstständig bleiben, dabei finanziell unabhängig sein, einfach das Leben genießen – diese Wünsche hat wohl jeder für seine Zukunft. Seltener dagegen denkt man dabei an die Kehrseite der Medaille. Dazu gehört unter anderem auch das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit. Das Durchschnittalter der Bevölkerung wächst stetig und auch die Anzahl der Pflegebedürftigen.

Um den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen werden zum 01.01.2017 die gesetzlichen Grundlagen zur Pflege reformiert. Ganz vorne steht der Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ziel der Reform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen. Erstmals wird der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person dabei in seiner Gesamtheit betrachtet.

Die zwei maßgeblichen Faktoren bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind (1) die Pflegebedürftigkeit an sich und (2) die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Durch diese Änderung geht es bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit künftig eher darum, ob eine erforderliche Fähigkeit (z.B. Anziehen, Waschen, …) grundsätzlich noch vorhanden ist und ob diese eigenständig ausgeführt werden kann. Es wird unterschieden zwischen: Selbstständig, teilweise selbstständig und unselbstständig.

Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge werden zum 01.01.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wird dann ersetzt durch eine Gliederung in fünf Pflegegrade.

Pflegegrade in der Übersicht:
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WICHTIG:
Trotz der Pflegereform bleibt es dabei, dass die gesetzlichen Leistungen nur eine Grundabsicherung bieten. Nach wie vor empfiehlt sich eine zusätzliche private Pflegevorsorge.

Nach dem 30.11. ist vor dem 30.11.

Auto-Versicherung Grüne Karte

Sie haben jetzt erst die Beitragsrechnung Ihrer Auto-Versicherung erhalten und denken es sei zu spät jetzt noch zu kündigen? Da können wir Sie trösten, denn dafür haben Sie immer noch bis zu 4 Wochen Zeit.

Vielleicht Fragen Sie sich, warum Sie überhaupt wechseln sollen. Hier ein Rückmeldung eines zufriedenen aloga Kunden:

Letzte Woche habe ich meine KFZ Versicherungsrechnung mit einer Erhöhung um 180 Euro erhalten.

 

Der KFZ-Vergleichsrechner bei aloga24 generierte bei der ersten Berechnung vor 2 Jahren einen Link. Mit einem Klick habe ich diesen Link in der dazugehörigen e-mail aufgerufen und angeklickt. 30 Sekunden später sah ich das neue Berechnungsergebnis und stellte fest, dass ich anstatt 180 Euro mehr zu zahlen, ca. 140 Euro sparen könne. Dann habe ich kurz den Filter über dem Berechnungsergebnis genutzt und nachgeschaut, ob ich auf irgendwas verzichten muss, was mir wichtig erscheint. Alles gut. Der ganze Vorgang hat weniger als eine Minute gedauert und ich kann, anstatt 180 Euro mehr zu zahlen, 140 Euro sparen.

 

Vielen, vielen Dank!

Der Link, von dem unser Kunde spricht, ist der aloga 1-Klick-Vergleich. Den Rechner mit dem 1-Klick-Vergleich können Sie jederzeit auf aloga24.de nutzen. Wenn Sie möchten helfen wir Ihnen gerne dabei.
Mehr dazu auch im heutigen Podcast von aloga holiday

Damit noch nicht genug. Wie in jedem Jahr melden sich täglich Kunden mit der Frage, ob eine allgemeine Versicherungsprüfung Sinn macht. Die Antwort ist einfach. Ja! Prüfen Sie, ob die einmal abgeschlossene Versicherung noch passt. „Passen“ muss nicht billig sein.

Wenn Sie die beste Versicherung wollten, müssen Sie prüfen, ob diese Ihrem Anspruch noch gerecht wird. Wollten Sie die billigste Versicherung, dann geht es eben um den Preis. Wichtig ist, dass Sie sich darum kümmern.

Wenn Sie nun meinen, dass man das kaum schaffen kann, dann haben Sie Recht. Deshalb bauen wir Techniken, die Ihnen die Zeit verschafft, die Dinge zu erledigen. Lassen Sie sich unsere Lösungen doch mal zeigen und vor allem erklären.
Sie erreichen uns unter 07181 9854-0. Wir helfen Ihnen gerne.