Darum dürfen Versicherungen weniger bezahlen!

Versicherungen

Kaum einer kennt alle in Deutschland gültigen Vorschriften. Versicherungen berufen sich im Schadensfall aber genau auf diese, wenn sie etwas zahlen sollen. Natürlich mit der Absicht weniger bezahlen zu müssen. Heute mehr dazu, wie Sie vorsorgen können, dass Ihre Versicherung kaum eine Chance hat sich auf solche Schlupflöcher zu berufen.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt.  Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten? Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften? Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können.

Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens.

Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel der Garagenverordnung von Baden-Württemberg. Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 l Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun zu einem Brand, der dadurch beschleunigt wird, dass Sie in Unkenntnis der Verordnung mehr als 20 Liter Benzin eingelagert haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer auf benachbarte Gebäude über und die Entschädigung wird um z.B. 50 % gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen. Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.

Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Insbesondere Top-Tarife für Privatkunden und spezielle Deckungskonzepte für Gewerbekunden bieten Schutz vor Quotelung durch die Versicherungsgesellschaft.

Die aloga (auch unter aloga24.de) kann Ihnen helfen Ihre bestehenden Versicherungen so umzustellen, dass Sie keine Angst vor Quotelung also Kürzungen von Leistungen haben müssen, denn es gilt: Möchten Sie eine Versicherung bezahlen oder versichert sein?

Was ist ab der siebten Woche?

Grippezeit

Alle Jahre wieder… kommt die Grippezeit. Die Medien titeln dieser Tage schon Die Grippe steht in den Startlöchern.

Glücklicherweise ist eine Grippe in den meisten Fällen rasch wieder ausgeheilt. Doch was wenn Sie durch eine Krankheit, egal ob Grippe oder eine andere, nach 6 Wochen nicht wieder fit sind? Die Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen.

Wer als Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen am Stück krankgeschrieben ist, erhält in dieser Zeit weiterhin wie gewohnt sein Geld vom Arbeitgeber. Ab der siebten Woche endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall jedoch und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Dieses fällt im Vergleich zum gewohnten Einkommen allerdings deutlich niedriger aus. Ganz grob dürfen Sie auf rund 30 % Ihres bisherigen Nettoeinkommens verzichten. Je nachdem, wie Ihre Fixkosten ausfallen, kann das schon eine Einbuße sein, die weh tut – wenn der Krankenstand über längere Zeit anhält, dann allemal.

Diese Lücke, die sich bei längerer Krankheit auftut, können Sie sehr einfach und preisgünstig mit einem Krankentagegeld auffüllen. Teilweise sogar weniger als 5 Euro im Monat. Kleiner Beitrag, große Wirkung! Inzwischen bieten einzelne Versicherer auch Lösungen an, die speziell für Personen mit bewegterer gesundheitlicher Vorgeschichte interessant sind und keine Gesundheitsprüfung vorsehen.

Wir nehmen uns gerne Zeit für alle Ihre Fragen. Wir möchten, dass Sie eine Sorge weniger haben.

Einen ersten Eindruck über mögliche Lösungen erhalten Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit bereits auf aloga24.de

Mehr zum Thema:

Die Rechnung für die KFZ-Versicherung kommt sicher

Auto-Versicherung Grüne Karte

Letzte Woche hat einer unserer Kunden, wir nennen ihn einfach mal Herr Müller, eine KFZ-Versicherung­srechnung mit einer Erhöhung um 220 Euro erhalten. Unser kostenloser KFZ-Vergleichsrechner generiert bei der ersten Berechnung einen Link. Dieser führt zum aloga 1-Klick-Vergleich.

Herr Müller hat sofort diesen Link  der letzten Berechnung aufgerufen und angeklickt. 30 Sekunden später sah er das neue Berechnungsergebnis und stellte fest, dass er anstatt 220 Eure mehr zu zahlen, ca. 180 Euro sparen könnte. Dann hat er kurz den Filter über dem Berechnungsergebnis genutzt und nachgeschaut, ob er auf irgendetwas verzichten muss, was ihm wichtig erscheint. Alles gut, stellte er fest.

Der ganze Vorgang hat weniger als eine Minute gedauert und Herr Müller hat, anstatt 220 Euro mehr zu zahlen, 180 Euro gespart.

Als wir später Kontakt mit ihm hatten sagte er fröhlich: „Da lacht mein schwäbisches Herz.“

Unseren kostenlosen aloga 1-Klick-Vergleich können auch Sie nutzen, wenn er für Sie noch nicht eingerichtet ist. Rufen Sie uns einfach an und planen Sie ca 10-15 Minuten für die Ersteinrichtung ein oder generieren Sie Ihren aloga 1-Klick-Vergleich Link selbst auf www.aloga24.de

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