Bei Versicherungen handelt man meist wie bei Autos. Denn irgendwann mal orientiert man sich am eigenen Bedarf und legt sich einen entsprechenden fahrbaren Untersatz bzw. Schutz zu. Jedoch bleibt das Leben eines Menschen nur in den seltensten Fällen über Jahrzehnte frei von Veränderungen.
Die Veränderungen am Bedarf oder Anspruch an Absicherung und Fahrzeug können durch viele verschiedene Ereignisse geschehen. Ein Smart mit drei Kindern wird beispielsweise einfach zu klein sein und daher muss man etwas ändern. Ganz ähnlich ist es mit Versicherungen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, in regelmäßigen Abständen jeglichen Schutz zu überprüfen. Dabei können wir Ihnen selbstverständlich helfen.
Besonders Einkommensabsicherungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Hinterbliebenenversorgung werden zunächst meist so abgeschlossen, dass sie für die aktuelle Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses passen. Heirat, Kind, Immobilienerwerb,… – und schon genügt die ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr. Denn diese kann nicht mehr alle Verpflichtungen abdecken und das gewohnte Leben weiterhin ermöglichen. Beim Todesfallschutz wird oft zunächst für die Absicherung der Familie abgeschlossen. Doch, wenn später die Absicherung einer Immobilienfinanzierung hinzukommt, verzichten viele auf zusätzlichen Schutz. Lediglich mit einer bezahlten Immobile ist es für die Angehörigen dabei eben nicht getan.
Versicherungen bieten Ihnen in aller Regel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, Ihre Absicherung zu bestimmten Lebensereignissen, wie z.B. Heirat, Kind, Haus und Karrieresprung, zumindest innerhalb bestimmter Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Es gibt solche Möglichkeiten vereinzelt auch bei der Risikolebensversicherung.
Diese wertvollen Möglichkeiten sollten Sie nicht verschenken. Wir schauen sehr gerne für Sie nach, welche Nachversicherung bei Ihrem nächsten Lebensereignis möglich ist. Auf diese Weise ist bereits alles in der Zukunft gut und Sie haben bereits jetzt schon umfassend vorgesorgt.
Sprechen Sie mit uns über weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de


Spätestens 5 Tage nach Beginn der Bauarbeiten sind sämtliche Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG-Bau) anzumelden und es ist für sie eine Bauhelferversicherung abzuschließen. Ob diese bezahlt werden oder freiwillig helfen spielt keine Rolle. Wenn die Meldung ausbleibt, wird ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig. Der Beitrag für diese Unfallversicherung variiert je nach Bundesland. Darüber hinaus macht es Sinn, sich auch über eine private Bauhelfer-Unfallversicherung Gedanken zu machen.
Ärger ist bei Bauvorhaben ist meist die bittere Realität. Seien es Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten oder Bauunternehmern. Daher ist bei vielen privaten Rechtsschutzversicherungen ein Bauvorhaben nicht abgesichert. Prüfen Sie daher vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch hilft, wenn Sie im Rahmen von (Um)Bautätigkeiten Hilfe benötigen.
