„Woll mr se reilassa?“

Fasching

Fasching und Karneval steht vor der Tür. In einem Monat ist es wieder so weit: Das alljährliche Treiben der Narren verwandelt wieder zahlreiche Städte in ganz Deutschland in eine Hochburg voller guter Laune. Prunksitzen, Büttenabende und Bälle gehören zur fünften Jahreszeit wie das Amen in die Kirche. Auch wenn es noch so lustig zugeht, brauch auch Fasching und Karneval den richtigen Versicherungsschutz.

Wo gehobelt wird…

Wie in so vielen Fällen existieren auch bei den diversen Karnevalsaktivitäten aufgrund der großen Anzahl an Teilnehmern eine Vielzahl an Risiken, Verletzungen und sonstigen unangenehmen Zwischenfällen, die kaum alle aufzuzählen sind. Häufig kippt die Stimmung bei beschädigten Autos oder alkoholbedingten Stürzen. Im schlimmsten Fall erreichen Personenschäden die Millionen, vor allem, wenn lange Klinikaufenthalte folgen.

Wer haftet in diesen Fällen? Oft ist der Veranstalter derjenige, der für den Schaden gerade stehen muss. Und da fängt es an kompiziert zu werden. Denn zu Fasching trägt eine solche Veranstaltung meist kein alleiniger Verein oder eine geschlossene Gruppe aus, daher lässt sich pauschal sagen, dass die Betriebs- oder Vereinshaftpflicht in diesem Fall nicht leistet.

Eine andere Lösung muss für den Veranstalter her, wenn er nicht auf den möglichen Kosten sitzen bleiben möchte: Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Und da jede Veranstaltung sehr unterschiedlich ist, kann dieser Schutz ganz individuell an die Veranstaltung angepasst werden. Daher informieren wir Sie auch bereits jetzt, denn beispielsweise die Garderobe, Tribünen oder besondere Gegebenheiten werden nur dann versichert, wenn Sie das für Ihre Veranstaltung möchten.

Sprechen Sie mit uns über die Details. Wir helfen Ihnen gerne unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de

Richtige Absicherung in der Ausbildung

Ausbildung

Ein Auszubildender darf maximal vier Monate Probezeit haben – die sind jetzt um! Zumindest für die nächsten zweieinhalb bzw. drei Jahre ist sein Weg recht klar vorgegeben: Ausbildung erfolgreich abschließen! Und die meisten schaffen das auch. Jedenfalls ist das Ende der Probezeit doch ein sehr schöner Anlass, spätestens jetzt als Azubi (oder dessen Eltern) darüber nachzudenken, was man in Sachen Absicherung machen könnte oder sollte.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man gar nicht früh genug starten. Laut Statistik werden über 40% der Arbeitnehmer vor Erreichen des Regelrentenalters berufsunfähig und können ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Bei Auszubildenden kann eine Berufsunfähigkeit doppelt schwer wiegen. Denn ist die fünfjährige Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, werden hieraus im Ernstfall auch keine Leistungen erbracht.
Durch den meist guten Gesundheitszustand  und das junge Eintrittsalter kann die Absicherung der Fähigkeit einen Beruf auszuüben meist zu relativ günstigen Prämien umgesetzt werden – auch bei vielen handwerklichen Berufen!
Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir für Sie unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de erreichbar.

 

Altersvorsorge

Je früher man dieses Thema angeht, desto besser. In jungen Jahren muss man noch deutlich weniger Geld für ein gewünschtes Sparziel ausgeben, als mit einem höheren Eintrittsalter. Möchte man beispielsweise bis zur Rente 60.000 Euro sparen, dann müsste ein 17-jähriger jeden Monat 100 Euro auf die Seite legen. Ein 30-jähriger bereits 135 Euro und ein 40-jähriger 185 Euro. Nimmt man an, dass für das gesparte Geld noch Zinsen (2,5% p.a.) bezahlt werden, reichen dem 17-jährigen bereit 50 Euro monatlich.

Wie und wo ein Auszubildender oder vielleicht auch die Eltern des Auszubildenden sein Geld spart, kann je nach Persönlichkeitstyp, Lebenszielen und aktuellen Begebenheiten ganz unterschiedliche sein. Nicht immer ist ein Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung das geeignete Mittel um seine Zeile zu erreichen. Ob eine in Aussicht gestellte Förderung unter dem Strich die gewünschten Ergebnisse erzielt sollte regelmäßig hinterfragt werden.

Sprechen Sie uns einfach an unter 07181 9854-0 oder schreiben Sie eine Mail an willkommen@aloga.de.

 

Hausratversicherung

Mit Beginn einer Ausbildung steht für viele Berufsanfänger auch der Umzug in eine neue Stadt an. Bei vielen Versicherern ist der Hausrat des Auszubildenden noch über die Außenversicherung mitversichert, wenn der Versicherer die neue Wohnsituation noch nicht als eigenen Hausstand wertet. Zur Sicherheit sollten Sie aber dennoch auf Ihren Versicherer zugehen und eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie aktuelle Versicherer aufaloga24.de vergleichen. Wählen Sie im Detailcheck „Außenversicherung“ (und andere Details, die Ihnen wichtig sind) aus um sicher zu sein, dass diese auch im Vertrag enthalten ist.

Achtung: Oft gilt die Außenversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum und es ist eine geringere Summe versichert. Soll die Wohnung länger als 3 Monate versichert sein, sollten Sie darüber nachdenken, eine eigenständige Versicherung abzuschließen.

 


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Der erste Schnee ist schon fast wieder weg

Winter

Weihnachten und Silvester war wieder schön mild, aber jetzt ist der Winter da. Temperaturen um und unter dem Gefrierpunkt bringen Gefahren und Pflichten mit sich. Heute geht es darum, auf was Sie achten können, um ohne Schaden durch die kalte Zeit zu kommen.

Selbstredend ist jedem bekannt, dass im Winter das Auto nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden darf. Auch andere Pflichten, wie der Schneeräumdienst sind allgemein bekannt. Zu diesen Pflichten kommen allerdings auch noch einige Handlungsempfehlungen hinzu um einen möglichen Schaden oder Verwarnungsgelder zu vermeiden. Mehr dazu im heutigen Blogpost. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir für Sie unter 07181 9854-0 oder willkommen@aloga.de erreichbar.

 

1. Winterreifenpflicht

Wer noch mit Sommerreifen fährt und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte aufgrund der Sommerreifen der Verkehr behindert werden fallen sogar 20 Euro Bußgeld extra an. Bei einer Verkehrsgefährdung oder gar einem Unfall steigt das Bußgeld noch weiter.

Hinzu kommt, dass möglicherweise die Kfz-Versicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht bezahlt und nur manche Kaskotarifen regulierten wenigstens den verursachten Haftpflichtschaden.

Sind Schneeketten vorgeschrieben, dann sollten auch bei Allradfahrzeugen wenigstens auf einer Antriebsachse Schneeketten aufgezogen werden, denn sonst droht auch hier ein Verwarnungsgeld.

 

2. Weitere Pflichten rund ums Auto

Wer bei Minustemperaturen ohne Frostschutzmittel unterwegs ist oder die Schreiben nicht ordentlich frei kratzt, läuft Gefahr, dass Bußgelder ab 10 Euro fällig werden. Zum ordentlich frei kratzen gehören auch Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten.

Ein verschneites Kennzeichen dagegen kostet nur 5 Euro, während die wohl bekannteste „Wintersünde“, das warmlaufen lassen des Motors und Heizen des Innenraumes, 10 Euro kostet.

Auch ein Schneedach auf dem Auto sollten entfernt werden, denn hierfür werden sogar 25 Euro fällig.

 

 3. Räumdienst und Winterunfälle

Es gehört zu den Pflichten von Hausbewohner, Gehtwege von Eis und Schnee zu befreien. Informieren Sie sich, für welche Flächen Sie zuständig sind, denn manchmal sind auch für vermeindlich öffentliche Flächen, wie Bushaltestellen, die Anwohner und nicht die Stadtwerke zuständig. Den Winterdienst haben nicht nur Hauseigentümer zu übernehmen, denn üblicherweise haben diese die Räumpflichten im Mietvertrag an die Mieter abgegeben.

Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus, für den Sie die Räumfpflicht haben und verletzt sich dabei auch noch, so können auf Sie Schadensersatzansprüche zukommen. Ohne eine passende Haftpflichtversicherung kann das sehr teuer werden.

Passende Haftpflichtversicherungen finden Sie auf aloga24.de.

Als Streumittel werden übrigens umweltverträgliche Stoffe wie Kalkstein, Sand oder Quarz empfohlen.

 

 4. Wasserrohre absperren

Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann so leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden, wenn später aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in das Haus fließt.

In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten. Gerade in Baden Württemberg haben viele Hausbesitzer noch ältere Verträge der Württembergischen Gebäudeversicherung (heute Sparkassen Versicherung), die keinen Versicherungsschutz bei Schäden an und durch Leitungswasserrohre haben.

Passende Wohngebäude- und Hausratversicherungen finden Sie auf aloga24.de.


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Mehr als Fachwerk! – Wenn Denkmäler auf Versicherung treffen

Denkmäler

In Deutschland gibt es rund eine Million Denkmäler. Diese Zahl schließt Einzeldenkmäler, städtebauliche Ensembles und Quartiere mit ein. Nachstehend haben wir Fragen aufgegriffen, wie ein Denkmal definiert wird, welche Unterschiede zu beachten sind und auf was bei Gebäudeversicherungen geachtet werden sollte.

Der größte Anteil der denkmalgeschützten Anlagen in Deutschland fällt auf den Süden. Ca. 200.000 dieser Anlagen sind in Bayern und Baden-Württemberg zu finden. Doch wie definiert sich ein Denkmal? Und was gibt es für Besonderheiten? Daher jetzt einige Definitionen (die sich komplizierter Lesen, als sie eigentlich sind).

Was ist ein Einzeldenkmal?

Ein Einzeldenkmal (Baudenkmal) ist eine bauliche Anlage, an deren Erhalt aufgrund z. B. einer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen, volkskundlichen oder technischen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht und die entweder durch Verwaltungsakt oder kraft Gesetzes Denkmaleigenschaft erlangt hat. Auch die Umgebung eines Einzeldenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, darf nicht so verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden (denkmalschutzrechtlicher Umgebungsschutz).

Was ist ein Ensemble?

Unter Ensemble versteht man eine Gruppe baulicher Anlagen wie z.B. historische Stadt- und Ortskerne, Straßenzüge, Plätze und Gebäudegruppen, bei der nicht jede einzelne Anlage selbst Baudenkmal sein muss, die aber als Ganzes ein Denkmal darstellen.

Teile des Ensembles können eigenständige Baudenkmäler mit besonderer Ausstattung sein. Der Ensembleschutz zielt auf die Denkmal- und Erhaltungswürdigkeit ganzer Orts-, Platz- und Straßenbilder ab. Der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz gilt für Ensembles ebenfalls.

Was müssen Eigentümer beachten?

Eigentümer einer als Einzeldenkmal geschützten Immobilie müssen sämtliche Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen und genehmigen lassen.

Das gilt sowohl für Arbeiten im Inneren des Gebäudes als auch an der Außenfassade und am Dach. Unterliegt die Immobilie ausschließlich dem Ensembleschutz, sind nur Baumaßnahmen genehmigungspflichtig, die das Äußere des Gebäudes betreffen.

Zu beachten ist ebenfalls, dass nach einem Brandschaden die Denkmalschutzbehörde vorschreiben kann, wie der Wiederaufbau zu erfolgen hat. Die Kosten hierfür trägt der Eigentümer, weshalb auch die Gesellschaften höhere Versicherungssummen ansetzen bzw. Zuschläge erheben.

Was muss bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz beachtet werden?

Grundsätzlich muss man sagen, dass das Risiko fast immer mit einem Mehraufwand bei der Suche nach einem geeigneten Versicherungsschutz verbunden ist. Die meisten Versicherer benötigen hierfür weitere Unterlagen (spezielle Fragebögen/Fotos) und dann gibt es natürlich auch Gesellschaften die solche Gebäude gar nicht absichern.

Aus diesen Gründen ist es gerade für die Absicherung von denkmalgeschützen Objekten sinnvoll einen Partner an der Seite zu haben, der Ihnen hilft die richtigen Fragen zu stellen. Denn gerade Mehrkosten durch behördliche Auflagen können dem stolzen Besitzer einer wunderschönen, denkmalgeschützen Immobilie die Sorgenfalten auf die Stirn treiben.


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Safety First – Absicherung vom Bankschließfach

Bankschließfach

Wer wertvolle Sammlerstücke, Gold, Schmuck, wichtige Papiere oder große Mengen an Bargeld in seinem Besitz hat, dem stellt sich nicht selten die Frage nach einer sicheren Verwahrungsmöglichkeit. Ein Bankschließfach scheint die unkomplizierteste Lösung zu sein.

Im Falle einer Überschwemmung, eines Brandes oder eines Bankraubs ist jedoch der Inhalt von Schließfächern nicht automatisch versichert.

Wenn es um den Versicherungsschutz für ein Bankschließfach geht, so unterscheiden sich die
einzelnen Kreditinstitute sehr stark voneinander. Manche vermieten die Schließfächer inklusive Versicherung, bei anderen wiederum können Kunden den Schutz extra hinzubuchen oder einen Grundschutz gegen Aufpreis aufstocken.

Abhilfe kann eine gute Hausratversicherung schaffen, denn in vielen leistungsstarken Hausratversicherungen ist ein Schließfach bei einer Bank mitversichert.

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Auf unserem transparenten Versicherungs-Vergleichs-Portal aloga24.de gibt es die Möglichkeit nach Tarifen zu Filtern, die auch Wertsachen in Bankschließfächern mitversichern.

ABER VORSICHT: Nur TOP-Tarife versichern Bankschließfächer bis zu vollen Versicherungssumme (z.B. „Einfach-Besser“ von der Haftpflichtkasse Darmstadt). Viele günstige Versicherungstarife versichern z.B. nur 20% oder 50% Ihrer Versicherungssumme.
Nutzen Sie diesen beispielhaften aloga 1-Klick-Vergleich um sich die Unterschiede in einzelnen Tarifen selbst anzuschauen:

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Ergänzendes:

Aus einem Online-Artikel von Focus:

„Die Ausgeraubten sind entsetzt. Mehrere Volksbankkunden beteuerten gegenüber FOCUS, sie hätten den brisanten Passus im Kleingedruckten des Vertrags nicht gekannt. Sie seien fest davon ausgegangen, dass ihre Einlagen im Safe geschützt sind und dass die Bank bei Schadensfällen wie Feuer, Überschwemmung oder Einbruch haftet.“

Hätten diese Kunden eine Hausratversicherung mit Top-Konditionen gehabt, wäre es egal gewesen, ob sie den Passus im Kleingedruckten der Bank gelesen hätten oder nicht.

 


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Pflegeversicherung im Wandel

Pflegeversicherung Frühpensionierung

Zum 01.01.2017 tritt die neue Pflegereform in Kraft: Die Pflegestärkungsgesetze. Mehr darüber, was das genau für Sie bedeutet und ob der gesetzliche Schutz künftig ausreichend ist erfahren sie heute.

Bis ins hohe Alter selbstständig bleiben, dabei finanziell unabhängig sein, einfach das Leben genießen – diese Wünsche hat wohl jeder für seine Zukunft. Seltener dagegen denkt man dabei an die Kehrseite der Medaille. Dazu gehört unter anderem auch das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit. Das Durchschnittalter der Bevölkerung wächst stetig und auch die Anzahl der Pflegebedürftigen.

Um den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen werden zum 01.01.2017 die gesetzlichen Grundlagen zur Pflege reformiert. Ganz vorne steht der Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ziel der Reform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen. Erstmals wird der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person dabei in seiner Gesamtheit betrachtet.

Die zwei maßgeblichen Faktoren bei der neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind (1) die Pflegebedürftigkeit an sich und (2) die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Durch diese Änderung geht es bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit künftig eher darum, ob eine erforderliche Fähigkeit (z.B. Anziehen, Waschen, …) grundsätzlich noch vorhanden ist und ob diese eigenständig ausgeführt werden kann. Es wird unterschieden zwischen: Selbstständig, teilweise selbstständig und unselbstständig.

Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge werden zum 01.01.2017 wirksam. Die bisherige Einteilung in Pflegestufen wird dann ersetzt durch eine Gliederung in fünf Pflegegrade.

Pflegegrade in der Übersicht:
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WICHTIG:
Trotz der Pflegereform bleibt es dabei, dass die gesetzlichen Leistungen nur eine Grundabsicherung bieten. Nach wie vor empfiehlt sich eine zusätzliche private Pflegevorsorge.

Nach dem 30.11. ist vor dem 30.11.

Auto-Versicherung Grüne Karte

Sie haben jetzt erst die Beitragsrechnung Ihrer Auto-Versicherung erhalten und denken es sei zu spät jetzt noch zu kündigen? Da können wir Sie trösten, denn dafür haben Sie immer noch bis zu 4 Wochen Zeit.

Vielleicht Fragen Sie sich, warum Sie überhaupt wechseln sollen. Hier ein Rückmeldung eines zufriedenen aloga Kunden:

Letzte Woche habe ich meine KFZ Versicherungsrechnung mit einer Erhöhung um 180 Euro erhalten.

 

Der KFZ-Vergleichsrechner bei aloga24 generierte bei der ersten Berechnung vor 2 Jahren einen Link. Mit einem Klick habe ich diesen Link in der dazugehörigen e-mail aufgerufen und angeklickt. 30 Sekunden später sah ich das neue Berechnungsergebnis und stellte fest, dass ich anstatt 180 Euro mehr zu zahlen, ca. 140 Euro sparen könne. Dann habe ich kurz den Filter über dem Berechnungsergebnis genutzt und nachgeschaut, ob ich auf irgendwas verzichten muss, was mir wichtig erscheint. Alles gut. Der ganze Vorgang hat weniger als eine Minute gedauert und ich kann, anstatt 180 Euro mehr zu zahlen, 140 Euro sparen.

 

Vielen, vielen Dank!

Der Link, von dem unser Kunde spricht, ist der aloga 1-Klick-Vergleich. Den Rechner mit dem 1-Klick-Vergleich können Sie jederzeit auf aloga24.de nutzen. Wenn Sie möchten helfen wir Ihnen gerne dabei.
Mehr dazu auch im heutigen Podcast von aloga holiday

Damit noch nicht genug. Wie in jedem Jahr melden sich täglich Kunden mit der Frage, ob eine allgemeine Versicherungsprüfung Sinn macht. Die Antwort ist einfach. Ja! Prüfen Sie, ob die einmal abgeschlossene Versicherung noch passt. „Passen“ muss nicht billig sein.

Wenn Sie die beste Versicherung wollten, müssen Sie prüfen, ob diese Ihrem Anspruch noch gerecht wird. Wollten Sie die billigste Versicherung, dann geht es eben um den Preis. Wichtig ist, dass Sie sich darum kümmern.

Wenn Sie nun meinen, dass man das kaum schaffen kann, dann haben Sie Recht. Deshalb bauen wir Techniken, die Ihnen die Zeit verschafft, die Dinge zu erledigen. Lassen Sie sich unsere Lösungen doch mal zeigen und vor allem erklären.
Sie erreichen uns unter 07181 9854-0. Wir helfen Ihnen gerne.

Darum dürfen Versicherungen weniger bezahlen!

Versicherungen

Kaum einer kennt alle in Deutschland gültigen Vorschriften. Versicherungen berufen sich im Schadensfall aber genau auf diese, wenn sie etwas zahlen sollen. Natürlich mit der Absicht weniger bezahlen zu müssen. Heute mehr dazu, wie Sie vorsorgen können, dass Ihre Versicherung kaum eine Chance hat sich auf solche Schlupflöcher zu berufen.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt.  Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten? Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften? Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können.

Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadensfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens.

Bemühen wir zur Veranschaulichung eine Regel der Garagenverordnung von Baden-Württemberg. Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 l Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun zu einem Brand, der dadurch beschleunigt wird, dass Sie in Unkenntnis der Verordnung mehr als 20 Liter Benzin eingelagert haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer auf benachbarte Gebäude über und die Entschädigung wird um z.B. 50 % gekürzt bzw. gequotelt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen. Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.

Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Insbesondere Top-Tarife für Privatkunden und spezielle Deckungskonzepte für Gewerbekunden bieten Schutz vor Quotelung durch die Versicherungsgesellschaft.

Die aloga (auch unter aloga24.de) kann Ihnen helfen Ihre bestehenden Versicherungen so umzustellen, dass Sie keine Angst vor Quotelung also Kürzungen von Leistungen haben müssen, denn es gilt: Möchten Sie eine Versicherung bezahlen oder versichert sein?

Was ist ab der siebten Woche?

Grippezeit

Alle Jahre wieder… kommt die Grippezeit. Die Medien titeln dieser Tage schon Die Grippe steht in den Startlöchern.

Glücklicherweise ist eine Grippe in den meisten Fällen rasch wieder ausgeheilt. Doch was wenn Sie durch eine Krankheit, egal ob Grippe oder eine andere, nach 6 Wochen nicht wieder fit sind? Die Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen.

Wer als Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen am Stück krankgeschrieben ist, erhält in dieser Zeit weiterhin wie gewohnt sein Geld vom Arbeitgeber. Ab der siebten Woche endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall jedoch und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Dieses fällt im Vergleich zum gewohnten Einkommen allerdings deutlich niedriger aus. Ganz grob dürfen Sie auf rund 30 % Ihres bisherigen Nettoeinkommens verzichten. Je nachdem, wie Ihre Fixkosten ausfallen, kann das schon eine Einbuße sein, die weh tut – wenn der Krankenstand über längere Zeit anhält, dann allemal.

Diese Lücke, die sich bei längerer Krankheit auftut, können Sie sehr einfach und preisgünstig mit einem Krankentagegeld auffüllen. Teilweise sogar weniger als 5 Euro im Monat. Kleiner Beitrag, große Wirkung! Inzwischen bieten einzelne Versicherer auch Lösungen an, die speziell für Personen mit bewegterer gesundheitlicher Vorgeschichte interessant sind und keine Gesundheitsprüfung vorsehen.

Wir nehmen uns gerne Zeit für alle Ihre Fragen. Wir möchten, dass Sie eine Sorge weniger haben.

Einen ersten Eindruck über mögliche Lösungen erhalten Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit bereits auf aloga24.de

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Die Intelligenz der Märkte

1958 veröffentlichte der Ökonom Leonard Read eine Abhandlung mit dem Titel „Ich, der Bleistift: Mein Familienstammbaum, wie ich ihn Leonard E. Read erzählt habe.“ Darin beschreibt er aus der Perspektive eines Bleistifts die „komplexe Kombination von Wundern“, die erforderlich ist, um dieses alltägliche Schreibgerät, das schon seit Generationen in Gebrauch ist, herzustellen und auf den Markt zu bringen.

Der Erzähler argumentiert, dass eine einzelne Person alleine nicht genug Fähigkeiten und Wissen besitzt, um selbst einen Bleistift anzufertigen. Vielmehr ist der alltägliche Bleistift – und die Möglichkeit, ihn „spottbillig“ kaufen zu können – das Ergebnis eines außergewöhnlichen Prozesses, der auf dem Wissen der Marktteilnehmer und der Intelligenz der Marktpreise beruht.

DIE BEDEUTUNG DER PREISE

Wenn man einen Bleistift betrachtet, ist es leicht anzunehmen, dass er problemlos von einer einzelnen Person hergestellt werden könnte. Schließlich setzt er sich aus ganz gewöhnlichen Bestandteilen wie Holz, Lack, Grafit, Metall und einem Radiergummi zusammen. Befasst man sich jedoch eingehender damit, wie diese scheinbar gewöhnlichen Teile hergestellt werden, beginnt man die außergewöhnliche Geschichte hinter ihrer Entstehung zu verstehen.

Marktpreise ermöglichen
Millionen von Menschen,
ihre Tätigkeiten auf den
Finanzmärkten effektiv
koordinieren zu können.


Nehmen wir zum Beispiel das Holz: Um dieses Holz herzustellen, benötigt man eine Säge, um wiederum eine Säge herzustellen, benötigt man Stahl, und um Stahl herzustellen, benötigt man Eisen. Dieses Eisen muss gefördert, geschmolzen und geformt werden. Um das Holz vom Wald in eine Fabrik zu transportieren, wo es von zahlreichen Maschinen zu Schnittholz verarbeitet wird benötigt man einen Lastwagen, einen Güterzug oder ein Schiff. Dieses wird dann in eine andere Fabrik transportiert, wo weitere Maschinen den Bleistift zusammensetzen.

Jedes der oben genannten Teile und jeder Schritt im Herstellungsprozess hat eine ähnlich komplexe Hintergrundgeschichte. Bei allen sind Materialien erforderlich, die von entlegenen Orten beschafft werden müssen und ihre Veredelung umfasst zahllose Prozesse. Nicht nur die Menge der zur Herstellung eines Bleistifts notwendigen Faktoren und Prozesse ist beeindruckend, sondern vor allem auch die koordinierten Handlungen von Millionen Menschen weltweit, um all dies zusammenzubringen.

Dabei handelt es sich zum einen um die direkte Beteiligung von Förstern, Holzfällern, Bergleuten und Kapitalgebern. Dazu kommt jedoch zum anderen auch die indirekte Beteiligung von Millionen anderer Menschen – den Herstellern von Schienen, Eisenbahnwaggons, Schiffen und so weiter. Marktpreise ermöglichen es diesen Millionen von Arbeitern mit ihrem spezifischen Wissen über ihre Kosten, Einschränkungen und Aufwendungen, das Wissen anderer in der Entscheidung zu nutzen, wie sie die eigenen Ressourcen einsetzen und ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen.

Nehmen wir als Beispiel einen Förster, einen Holzfäller und den Preis für einen Baum. Der Förster ist über die Kosten, die Einschränkungen und den Aufwand für den Anbau von Bäumen genau im Bilde. Um seinen Gewinn zu steigern, versucht der Förster beim Verkauf von Bäumen an den Holzfällerbetrieb einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Nach dem Kauf der Bäume verarbeitet der Holzfällerbetrieb diese zu Schnittholz, welches er an eine Fabrik weiterverkauft. Der Holzfäller kennt die dazu erforderlichen Kosten, Einschränkungen und Aufwendungen. Um seinen Gewinn zu steigern, versucht er daher, beim Ankauf der Bäume vom Förster einen möglichst niedrigen Preis zu zahlen. Wenn der Förster und der Holzfäller handelseinig werden, spiegelt der vereinbarte Preis ihr kombiniertes Wissen über die Kosten und Einschränkungen sowohl des Holzanbaus als auch der Holzernte wider. Dieses Wissen ermöglicht es ihnen zu entscheiden, wie sie ihre Ressourcen möglichst effektiv einsetzen können, um einen Gewinn zu erzielen.

Letzten Endes ist es der Preis, der diese Koordination ermöglicht. In einem wesentlich größeren Maßstab erfolgt die Preisbildung durch den Wettbewerb zwischen den vielen Forstbetrieben, die Bäume an Holzfällerbetriebe verkaufen, und den vielen Holzfällerbetrieben, die Bäume von Forstbetrieben ankaufen. Dieser Marktpreis für Bäume kann beobachtet und von anderen in der Produktionskette (wie zum Beispiel der oben genannten Schnittholzfabrik) genutzt werden. Sie können sich durch den Preis darüber informieren, wie viel das Holz voraussichtlich kostet, und planen, wie sie ihre Ressourcen dementsprechend einsetzen wollen.

DIE INTELLIGENZ DER FINANZMÄRKTE

Diese Schilderung des Warenmarktes lässt sich auch auf die Finanzmärkte übertragen. Im Allgemeinen sind Märkte bemerkenswert gut im Einsatz von Ressourcen und Finanzmärkte stellen eine spezifische Ressource zur Verfügung: Finanzkapital.

Auch auf den Finanzmärkten agieren Millionen von Marktteilnehmern, die freiwillig Wertpapiere auf der Grundlage ihrer eigenen Bedürfnisse und Wünsche weltweit kaufen und verkaufen. Jeden Tag finden Millionen von Handelstransaktionen statt, und das umfangreiche kollektive Wissen dieser Marktteilnehmer bündelt sich in der Festlegung der Wertpapierpreise. Abbildung 1 stellt die erstaunlich hohe Beteiligung an den weltweiten Aktienmärkten an einem durchschnittlichen Tag im Jahr 2015 dar.

Abbildung1: Nutzen Sie die Marktpreise

Ein einzelner Anleger, der versucht dem Markt gedanklich einen Schritt voraus zu sein, steht im Wettbewerb mit dem außerordentlichen kollektiven Wissen all dieser Käufer und Verkäufer. Um auf Reads Gleichnis zurückzukommen, ist der Versuch, die Marktentwicklung vorauszusagen vergleichbar mit dem Versuch, einen Bleistift von Grund auf selbst anzufertigen, anstatt in ein Geschäft zu gehen und die Früchte der bereitwillig zur Verfügung gestellten Arbeit anderer Leute zu ernten.

Am Ende wird sich der Versuch, den Markt vorauszusagen, als unglaublich schwierig und teuer erweisen. Auch wird das Ergebnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf Dauer schlechter ausfallen als bei einem marktbasierten Ansatz. Professor Kenneth French soll einmal gesagt haben: „Wie klug wir auch werden mögen, der Markt ist klüger als wir und wird immer der Klügere bleiben.“ Man muss nicht lange nach Daten suchen, die dies bestätigen. Abbildung 2 zeigt, dass nur 17% der US-amerikanischen Aktienfonds in den letzten 15 Jahren überlebt und ihre jeweilige Benchmark übertroffen haben.

Abbildung 2: Versuchen Sie nicht die Märkte zu überlisten

FAZIT

Das Schöne an Leonard Reeds Geschichte ist, dass sie einen Einblick in das unglaublich komplexe Netz der Märkte gibt und aufzeigt, wie Preise gebildet werden, welche Art von Informationen sie enthalten und wie diese genutzt werden. Die Geschichte macht deutlich, dass keine einzelne Person genügend Fähigkeiten oder Wissen besitzt, um selbst einen Bleistift herzustellen, sondern dass die wundersame Herstellung des Bleistifts das Ergebnis des kollektiven Beitrags und der Arbeit zahlloser motivierter Menschen ist.

Am Ende kommt die Intelligenz der Märkte uns allen zugute. Der Markt ermöglicht uns, jene Zeit, die wir benötigen, um Geld zu verdienen, gegen ein paar Millisekunden der Zeit jedes an der Herstellung eines Bleistifts beteiligten Menschen einzutauschen. Anleger sollten unserer Ansicht nach daraus lernen, dass man nicht gegen den Markt ankämpfen, sondern vielmehr eine Investmentstrategie verfolgen sollte, die effizient und erfolgreich die außergewöhnliche kollektive Intelligenz der Marktpreise nutzt.

Eine solche Investmentstrategie nutzt die in Marktpreisen enthaltenen Informationen für ihre Planung sowie ihr Tagesgeschäft. Dadurch haben Anleger die Möglichkeit, von jenen Renditen zu profitieren, die die Finanzmärkte Kapitalgebern bieten.


Wichtige Hinweise:

Die vorangegangenen Informationen stellen keine Empfehlung und kein Angebot zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen dar. Die dargebotenen Informationen bieten keine ausreichenden Informationen für Anlageentscheidungen. Die aloga finance gmbh übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste, resultierend aus der Verwendung dieses Materials. Angaben über frühere Wertentwicklungen sind kein Indikator für künftige Wertentwicklungen. Wenn Sie irgendwelche Zweifel hinsichtlich der auf dieser Webseite dargestellten Informationen haben, rufen Sie uns unter +49 (0) 71814050 an oder konsultieren Sie einen professionellen Anlageberater.

Die aloga finance gmbh ist ein inhabergeführtes Unternehmen und bietet Privatinvestoren Anlagemöglichkeiten, die für gewöhnlich institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Modernste technologische Werkzeuge helfen bei der Produktprüfung und Auswahl genauso, wie bei der Ausrichtung und Überwachung individuell ausgestalteter Portfolios.

aloga finance gmbh ist zugelassener Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 Nr. 1,2,3 der Gewerbeordnung. Das Unternehmen wurde 1985 gegründet und beschäftigt sich seit Beginn mit nationalen und internationalen Anlageformen für Privat- und Geschäftskunden.